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Zivile Sicherheit - Bedrohungen aus dem digitalen Raum
Termin:
30.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Bedeutung digitaler Technologien hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dies betrifft neben Informa-tions- und Kommunikationsinfrastrukturen auch Bereiche, die die Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wasser, Lebens- und Arzneimitteln betreffen, das Gesundheitswesen, das Verkehrswesen, sowie (auch grenzüberschreitende) Produktions- und Logistikprozesse. Das Wirtschaftsleben, die Arbeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), aber auch der Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist ohne die Nutzung digitaler Technologien nicht mehr denkbar. Digitale Technologien bieten jedoch nicht nur Chancen und Möglichkeiten, sondern bergen auch ein enormes Missbrauchspotenzial. Beispielsweise hat Europol im ,,European Union serious and organised crime threat assessment (SOCTA) Bericht 2021" die Bedrohung aus dem digitalen Raum als eines der zentralen Kriminalitätsphänomene für die Europäische Union identifiziert. In den letzten Jahren hat nicht nur die Anzahl der Angriffe, sondern auch deren Raffinesse beim Tathergang deutlich zugenommen.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.
Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von innovativen Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen und BOS sowie von Systemen zur Analyse und Monitoring von Systemkomponenten kritischer Infrastrukturen und des Netzwerkverkehrs. Weitere Zwecke sind die Forschung zu den Abläufen von Cyberangriffen und Supply-Chain-Attacks sowie zum Umgang mit dem Ausfall kritischer Infrastrukturen. Zur Aufklärung und Bekämpfung von Cyberkriminalität soll einerseits die Bedeutung der technischen Möglichkeiten und der kriminellen Strukturen untersucht werden. Anderseits sollen Werkzeuge und Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Missbrauch, Identitätsdiebstahl, Radikalisierung und der Verbreitung von Desinformation zur Unterstützung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden entwickelt werden. Eine besondere Bedeutung hat dabei die zwingende Einbindung von Anwendern, um bedarfsgerechte und praxistaugliche Lösungen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen und BOS erarbeiten zu können.
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Bedrohungen aus dem digitalen Raum beitragen. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Bedarfe der Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie der BOS sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.
Es ist darauf zu achten, dass ganzheitliche Lösungen entstehen, die mit präventiven Maßnahmen, technologischen Ansätzen, neuen Strategien und organisatorischen Konzepten die Cyberkriminalität und ihre Auswirkungen eindämmen. Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die Bedrohungen aus dem digitalen Raum haben insbesondere in zwei Kernbereichen der zivilen Sicherheitsforschung ,,Schutz kritischer Infrastrukturen" und ,,Schutz vor Kriminalität und Terrorismus" eine hohe Relevanz.
Antragsberechtigt sind:
o Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
o Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
o Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
o Verbände und Non-Profit-Organisationen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-05-Bekanntmachung-ZivileSicherheit.html
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.
Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von innovativen Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen und BOS sowie von Systemen zur Analyse und Monitoring von Systemkomponenten kritischer Infrastrukturen und des Netzwerkverkehrs. Weitere Zwecke sind die Forschung zu den Abläufen von Cyberangriffen und Supply-Chain-Attacks sowie zum Umgang mit dem Ausfall kritischer Infrastrukturen. Zur Aufklärung und Bekämpfung von Cyberkriminalität soll einerseits die Bedeutung der technischen Möglichkeiten und der kriminellen Strukturen untersucht werden. Anderseits sollen Werkzeuge und Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyber-Missbrauch, Identitätsdiebstahl, Radikalisierung und der Verbreitung von Desinformation zur Unterstützung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden entwickelt werden. Eine besondere Bedeutung hat dabei die zwingende Einbindung von Anwendern, um bedarfsgerechte und praxistaugliche Lösungen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen und BOS erarbeiten zu können.
Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Bedrohungen aus dem digitalen Raum beitragen. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Bedarfe der Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie der BOS sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.
Es ist darauf zu achten, dass ganzheitliche Lösungen entstehen, die mit präventiven Maßnahmen, technologischen Ansätzen, neuen Strategien und organisatorischen Konzepten die Cyberkriminalität und ihre Auswirkungen eindämmen. Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Die Bedrohungen aus dem digitalen Raum haben insbesondere in zwei Kernbereichen der zivilen Sicherheitsforschung ,,Schutz kritischer Infrastrukturen" und ,,Schutz vor Kriminalität und Terrorismus" eine hohe Relevanz.
Antragsberechtigt sind:
o Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
o Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
o Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
o Verbände und Non-Profit-Organisationen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/11/2021-11-05-Bekanntmachung-ZivileSicherheit.html