« Förderinformationen
Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland-USA
Termin:
21.04.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die ,,Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA" ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF) getragen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch Vernetzung der im Bereich Computational Neuroscience tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, durch wissenschaftlichen transnationalen Austausch und interdisziplinäre Zusammenarbeit der relevanten Fachdisziplinen einen gemeinsamen kooperativen Fortschritt bei der methodischen Unter¬suchung und dem Verständnis komplexer neurowissenschaftlicher Fragestellungen zu erreichen.
Der Zuwendungszweck ist die Etablierung exzellenter transnationaler Forschungsprojekte im Bereich Computational Neuroscience. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen eingereicht werden. In gemeinsamen bilateralen Forschungsprojekten sollen neue Kooperationen geschlossen oder bereits bestehende Zusammenarbeiten zwischen Forscherinnen und Forschern der beteiligten Länder vertieft und nachhaltig etabliert werden. Forscherinnen und Forscher der beteiligten Länder sollen komplementäre Expertise bündeln, um so bei schwierigen interdisziplinären Fragestellungen signifikante Fortschritte erreichen zu können.
Der Schwerpunkt dieser Initiative liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.
Im Rahmen dieser Richtlinie geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können. Folgendes wird vorausgesetzt:
(1) Die Projektanträge sollen komplementäre Expertisen aus Computational Science, Ingenieurwissenschaften, Modellierung, Theorie und/oder experimentellen Neurowissenschaften zusammenbringen; (2) die Kooperation sollte eine dynamische und eventuell längere Phase zur Entwicklung und Verfeinerung der Modelle, Theorien und/oder analytischen Methoden sowie ein enges Zusammenwirken von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen beinhalten und (3) die Entwicklung und Erprobung neuer Modelle oder Theorien sollte einen Rahmen für das Design von Experimenten und das Aufstellen neuer Hypothesen bieten, die zur Aufdeckung von Mechanismen und Prozessen im gesunden oder kranken Nervensystem beitragen können.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich-tungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hoch¬schulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-04-Bekanntmachung-Neuroscience.html
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch Vernetzung der im Bereich Computational Neuroscience tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, durch wissenschaftlichen transnationalen Austausch und interdisziplinäre Zusammenarbeit der relevanten Fachdisziplinen einen gemeinsamen kooperativen Fortschritt bei der methodischen Unter¬suchung und dem Verständnis komplexer neurowissenschaftlicher Fragestellungen zu erreichen.
Der Zuwendungszweck ist die Etablierung exzellenter transnationaler Forschungsprojekte im Bereich Computational Neuroscience. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen eingereicht werden. In gemeinsamen bilateralen Forschungsprojekten sollen neue Kooperationen geschlossen oder bereits bestehende Zusammenarbeiten zwischen Forscherinnen und Forschern der beteiligten Länder vertieft und nachhaltig etabliert werden. Forscherinnen und Forscher der beteiligten Länder sollen komplementäre Expertise bündeln, um so bei schwierigen interdisziplinären Fragestellungen signifikante Fortschritte erreichen zu können.
Der Schwerpunkt dieser Initiative liegt auf innovativen Forschungsarbeiten und Ressourcen und soll dazu beitragen, dass Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theorie, Computational Science, Technik, Mathematik und Statistik moderne rechnergestützte Methoden zur Bearbeitung dynamischer und komplexer neurowissenschaftlicher Probleme einsetzen und entwickeln.
Im Rahmen dieser Richtlinie geförderte Forschung im Bereich Computational Science muss auf biologische Prozesse bezogen sein und sollte zu Hypothesen führen, die in biologischen Studien überprüft werden können. Folgendes wird vorausgesetzt:
(1) Die Projektanträge sollen komplementäre Expertisen aus Computational Science, Ingenieurwissenschaften, Modellierung, Theorie und/oder experimentellen Neurowissenschaften zusammenbringen; (2) die Kooperation sollte eine dynamische und eventuell längere Phase zur Entwicklung und Verfeinerung der Modelle, Theorien und/oder analytischen Methoden sowie ein enges Zusammenwirken von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen beinhalten und (3) die Entwicklung und Erprobung neuer Modelle oder Theorien sollte einen Rahmen für das Design von Experimenten und das Aufstellen neuer Hypothesen bieten, die zur Aufdeckung von Mechanismen und Prozessen im gesunden oder kranken Nervensystem beitragen können.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich-tungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hoch¬schulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-04-Bekanntmachung-Neuroscience.html