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Forschung zu sozialen Konfliktkonstellationen und der Aufgabe der Friedenssicherung
Termin:
01.11.2017
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) fördert wissenschaftliche Forschung zu zentralen Problemstellungen, die sich aus sozialen Konfliktkonstellationen und der Aufgabe der Friedenssicherung ergeben.
Die durch die Stiftung geförderte Forschung soll wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber hervorbringen, unter welchen Bedingungen gesellschaftliche Konflikte gewaltförmig eskalieren und wie solchen Dynamiken mit friedlichen Mitteln vorgebeugt werden kann. Sie soll ferner die Möglichkeiten analysieren, wie mit Gewalt ausgetragene Konflikte konstruktiv bearbeitet und ihre Folgen nachhaltig bewältigt werden können. In diesem Kontext spielen auch Untersuchungen zur Gewalteinhegung in Form von Rüstungs- und Abrüstungsdynamiken sowie zur Friedensfähigkeit von Gesellschaften eine wichtige Rolle.
Die Stiftung eröffnet Fördermöglichkeiten für folgende Projekttypen:
1. Forschungsprojekte » Pilotstudien mit einer Fördersumme von max. 20 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten » Standardprojekte mit einer Fördersumme von max. 100 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten >> Post-doc-Projekte mit einer Fördersumme von max. 150 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten
2. Wissenschaftliche Tagungsprojekte » Wissenschaftliche Workshops mit einer Fördersumme von max. 10 T¤ » Internationale wissenschaftliche Tagungen mit einer Fördersumme von max. 20 T¤
3. Vernetzungs- und Transferprojekte » Vernetzungsprojekte mit einer Fördersumme von max. 10 T¤ » Transferprojekte mit einer Fördersumme von max. 5 T¤
4. Ausnahmeprojekte » Projekte mit besonderer Bedeutung für die Friedens- und Konfliktforschung (nur auf Voranfrage) Gegenstand der Förderung sind Personal-, Reise- und Sachkosten, die für die Durchführung von Forschungsprojekten, Tagungen sowie Vernetzungs- und Transferprojekten erforderlich sind. Für die Antragstellung stehen spezielle Leitfäden zur Verfügung, die Auskunft über den Umfang und Aufbau von Anträgen auf Projektförderung sowie über die Modalitäten der Förderung geben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Geschäftsstelle der DSF
Die Stiftung eröffnet die Möglichkeit, abgelehnte Anträge auf Projektförderung zu überarbeiten und einmalig neu einzureichen.
Antragstermine Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten können nur zum 1. November und 2. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.
Anträge auf Förderung von Tagungen sowie von Vernetzungs- und Transferprojekten sind nicht an feste Termine gebunden, sie müssen jedoch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin bzw. Projektbeginn eingereicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.bundesstiftung-friedensforschung.de/images/pdf/Frderkonzept_neue-Termine.pdf
http://www.bundesstiftung-friedensforschung.de/index.php/17-details-foerderprofil/460-sp-kirchner
Die durch die Stiftung geförderte Forschung soll wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse darüber hervorbringen, unter welchen Bedingungen gesellschaftliche Konflikte gewaltförmig eskalieren und wie solchen Dynamiken mit friedlichen Mitteln vorgebeugt werden kann. Sie soll ferner die Möglichkeiten analysieren, wie mit Gewalt ausgetragene Konflikte konstruktiv bearbeitet und ihre Folgen nachhaltig bewältigt werden können. In diesem Kontext spielen auch Untersuchungen zur Gewalteinhegung in Form von Rüstungs- und Abrüstungsdynamiken sowie zur Friedensfähigkeit von Gesellschaften eine wichtige Rolle.
Die Stiftung eröffnet Fördermöglichkeiten für folgende Projekttypen:
1. Forschungsprojekte » Pilotstudien mit einer Fördersumme von max. 20 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten » Standardprojekte mit einer Fördersumme von max. 100 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten >> Post-doc-Projekte mit einer Fördersumme von max. 150 T¤ bei einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten
2. Wissenschaftliche Tagungsprojekte » Wissenschaftliche Workshops mit einer Fördersumme von max. 10 T¤ » Internationale wissenschaftliche Tagungen mit einer Fördersumme von max. 20 T¤
3. Vernetzungs- und Transferprojekte » Vernetzungsprojekte mit einer Fördersumme von max. 10 T¤ » Transferprojekte mit einer Fördersumme von max. 5 T¤
4. Ausnahmeprojekte » Projekte mit besonderer Bedeutung für die Friedens- und Konfliktforschung (nur auf Voranfrage) Gegenstand der Förderung sind Personal-, Reise- und Sachkosten, die für die Durchführung von Forschungsprojekten, Tagungen sowie Vernetzungs- und Transferprojekten erforderlich sind. Für die Antragstellung stehen spezielle Leitfäden zur Verfügung, die Auskunft über den Umfang und Aufbau von Anträgen auf Projektförderung sowie über die Modalitäten der Förderung geben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die Geschäftsstelle der DSF
Die Stiftung eröffnet die Möglichkeit, abgelehnte Anträge auf Projektförderung zu überarbeiten und einmalig neu einzureichen.
Antragstermine Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten können nur zum 1. November und 2. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.
Anträge auf Förderung von Tagungen sowie von Vernetzungs- und Transferprojekten sind nicht an feste Termine gebunden, sie müssen jedoch mindestens sechs Monate vor dem geplanten Termin bzw. Projektbeginn eingereicht werden.
Weitere Informationen:
http://www.bundesstiftung-friedensforschung.de/images/pdf/Frderkonzept_neue-Termine.pdf
http://www.bundesstiftung-friedensforschung.de/index.php/17-details-foerderprofil/460-sp-kirchner