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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Termin:
31.10.2017
Fördergeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen
Im Ergebnis soll das Anpassungskonzept in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- bzw. Risikomanagement integriert werden, welches fundierte Entscheidungen über konkret anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmaßnahmen ermöglicht. Projekten mit bundesweiter Ausstrahlung und einem hohen Potenzial zur Übertragung der erarbeiteten Politiken, Managementsystemen und / oder Prozesserfahrungen in den Netzwerken.
Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
Bildungsträger sollen dazu angeregt werden das Thema Klimawandel und Klimawandelanpassung in regionale / lokale oder fachbezogene bzw. zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Förderfähig sind ausschließlich:
o Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung
o Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt
o Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium
Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, welche im Zusammenhang der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation erproben.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen
Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel für die Förderschwerpunkte 1 und 2 nicht mehr als zwei und für den Förderschwerpunkt 3 nicht mehr als drei Jahre betragen.
Das BMUB hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Betreuung der Fördermaßnahme beauftragt.
Ansprechpartner
Frau Stephani-Pessel, Beratungshotline: 030 20 199-3491
Weitere Informationen:
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/das_foerderbekanntmachung_klimawandel_bf.pdf
Im Ergebnis soll das Anpassungskonzept in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- bzw. Risikomanagement integriert werden, welches fundierte Entscheidungen über konkret anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmaßnahmen ermöglicht. Projekten mit bundesweiter Ausstrahlung und einem hohen Potenzial zur Übertragung der erarbeiteten Politiken, Managementsystemen und / oder Prozesserfahrungen in den Netzwerken.
Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
Bildungsträger sollen dazu angeregt werden das Thema Klimawandel und Klimawandelanpassung in regionale / lokale oder fachbezogene bzw. zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Förderfähig sind ausschließlich:
o Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung
o Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt
o Bildungsmodule in Ausbildung, Lehre und Studium
Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, welche im Zusammenhang der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel im städtischen und ländlichen Raum innovative Formen der Kooperation erproben.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder einschließlich kommunaler Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen
Die Laufzeit der Vorhaben soll in der Regel für die Förderschwerpunkte 1 und 2 nicht mehr als zwei und für den Förderschwerpunkt 3 nicht mehr als drei Jahre betragen.
Das BMUB hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Betreuung der Fördermaßnahme beauftragt.
Ansprechpartner
Frau Stephani-Pessel, Beratungshotline: 030 20 199-3491
Weitere Informationen:
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/das_foerderbekanntmachung_klimawandel_bf.pdf