« Förderinformationen
Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen FHprofUnt
Aktualität:
bis 15.12.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen" mit der Förderlinie "Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen" (FHprofUnt) Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der spezifischen Forschungsstärken der FH und zur Profilbildung der FH als Partner insbesondere der Unternehmen.
Kernziel der Förderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative Lösungen für die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Daher müssen sich die in den Bereichen Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften zu fördernden FuE-Projekte durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen.
Zum anderen soll die Forschungsförderung zur Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Es werden ausschließlich interdisziplinäre FuE-Projekte gefördert - entweder FH-intern (d. h. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Professorinnen/Professoren) oder zwischen mindestens zwei FH (d. h. Verbund, siehe Nummer 4).
Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, wird die Zusammenarbeit mit Universitäten und außer¬universitären Forschungseinrichtungen begrüßt.
Zudem bietet die Förderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der geförderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten mit innovativer Technik, wie beispielsweise eine Maschine, eine technische Anlage/Apparatur etc., beantragt werden (siehe auch Nummer 2.1.2.1).
Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und große Nähe zur Praxis. In der Regel sind FH-Professorinnen/FH-Professoren vor ihrer Berufung längere Zeit in der Wirtschaft/Praxis tätig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren (nach 01.03.2013) geleitet werden, erhalten deshalb eine gesonderte Berücksichtigung (siehe FAQ unter https://www.ptj.de/fachhochschulen_fhprofunt).
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Jedes FuE-Projekt wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen. Zur BMBF-Zuwendung wird bei Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Zudem können Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden FH-Professorinnen und -Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-)Vertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: Projektträger Jülich (PtJ), Fachhochschulen Innovationstransfer (LGF 5)
Ansprechpartner sind:
Andreas Braun, Telefon: 0 24 61/61-89 52, E-Mail: a.braun@fz-juelich.de
Dr. Tobias Scholz, Telefon: 0 24 61/61-8 50 02, E-Mail: t.scholz@fz-juelich.de
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ bis spätestens 31. Oktober 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internet-Portal pt-outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/fhprofunt2016) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1221.html
Kernziel der Förderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative Lösungen für die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Daher müssen sich die in den Bereichen Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften zu fördernden FuE-Projekte durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen.
Zum anderen soll die Forschungsförderung zur Schärfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunkts der FH beitragen. Es werden ausschließlich interdisziplinäre FuE-Projekte gefördert - entweder FH-intern (d. h. eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Professorinnen/Professoren) oder zwischen mindestens zwei FH (d. h. Verbund, siehe Nummer 4).
Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu fördern, wird die Zusammenarbeit mit Universitäten und außer¬universitären Forschungseinrichtungen begrüßt.
Zudem bietet die Förderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der geförderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb können auch Mittel für die Anschaffung von Forschungsgeräten mit innovativer Technik, wie beispielsweise eine Maschine, eine technische Anlage/Apparatur etc., beantragt werden (siehe auch Nummer 2.1.2.1).
Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und große Nähe zur Praxis. In der Regel sind FH-Professorinnen/FH-Professoren vor ihrer Berufung längere Zeit in der Wirtschaft/Praxis tätig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen/FH-Professoren (nach 01.03.2013) geleitet werden, erhalten deshalb eine gesonderte Berücksichtigung (siehe FAQ unter https://www.ptj.de/fachhochschulen_fhprofunt).
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Jedes FuE-Projekt wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen. Zur BMBF-Zuwendung wird bei Forschungsvorhaben zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Zudem können Ausgaben für die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden FH-Professorinnen und -Professoren bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-)Vertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsfähig und sollten im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: Projektträger Jülich (PtJ), Fachhochschulen Innovationstransfer (LGF 5)
Ansprechpartner sind:
Andreas Braun, Telefon: 0 24 61/61-89 52, E-Mail: a.braun@fz-juelich.de
Dr. Tobias Scholz, Telefon: 0 24 61/61-8 50 02, E-Mail: t.scholz@fz-juelich.de
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem PtJ bis spätestens 31. Oktober 2016 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Internet-Portal pt-outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/fhprofunt2016) gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1221.html