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Förderung einer Maßnahme zum Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten (ERA Fellowships)
Termin:
29.02.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Maßnahme ,,ERA Fellowships" unterstützt den Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten. Sie fördert den Kompetenzaufbau des administrativen Personals aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen der EU 13 (Wissenschaftsmanagerinnen und -manager), die im Rahmen eines Gastaufenthalts in einer deutschen Einrichtung theoretisches Wissen vertiefen und praktische Erfahrung sammeln. Zudem sollen deutsche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungsmittlerorganisationen und Hochschulen von einer stärkeren Vernetzung mit Partnereinrichtungen in den EU 13 Staaten profitieren.
Die ERA Fellowships sollen Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement der EU13-Staaten Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern aufbauen. Die Stipendien sollen zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit deutscher Forschungseinrichtungen mit den Partnerländern stärken. Maximal 26 Stipendien werden 2016 vergeben. Die Maßnahme ist Teil der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum.
Gefördert wird der mindestens sechswöchige und bis zu dreimonatige Informationsaufenthalt (davon mindestens zwei Wochen Theorie) einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aus den EU 13 Staaten in einer deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtung, Forschungsmittlerorganisation oder Hochschule (Gasteinrichtung).
Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Fachpersonal der Gasteinrichtung über Verfahren und Prozesse auszutauschen. Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer und der deutschen Gasteinrichtung vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.
Die Projektpartner haben ihre Zusammenarbeit in einem ausführlichen schriftlichen Praxiskonzept für die Dauer des Gastaufenthaltes darzulegen. Bestandteil dieses Praxiskonzeptes muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zuwendungsempfänger (Gasteinrichtung) und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer sein.
Ferner verpflichten sich die Zuwendungsempfänger dazu, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Dauer zweier Campuswochen - wie in Nummer 1.1 dargestellt - im Rahmen des Programms von der Präsenz in der Gasteinrichtung freizustellen.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung (siehe auch Auswahlmodalitäten in Nummer 7.2).
Die Maßnahme läuft vom 1. September 2016, mindestens bis zum 16. Oktober 2016 (sechs Wochen), maximal jedoch bis zum 30. November 2016 (drei Monate).
Die Förderung beinhaltet die Kosten der An- und Abreise, der Lebenshaltung vor Ort und der projektbezogenen Inlandsreisen der ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand. Alleinige Zuwendungsempfänger sind die deutschen Gasteinrichtungen, die die Mittel an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.
Im Einzelnen sieht die Förderung folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten gestaffelt nach der Dauer des Gastaufenthalts vor (mindestens sechs Wochen, maximal drei Monate):
a. Die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise sowie für projektbezogene Inlandsreisen: bei Flugtickets Economy Class, bei Bahnreisen 2. Klasse. Abrechnung mit der Gasteinrichtung auf der Basis der real anfallenden Kosten.
b. Lebenshaltungskosten währen des Gastaufenthaltes: Bezuschussung in Höhe von 2 500 Euro pro Monat/1 250 Euro pro halbem Monat. Beiträge zur Krankenversicherung und etwaigen anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und gegebenenfalls von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
c. Eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand in Höhe von 900 Euro pro Monat/450 Euro pro halbem Monat.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Da es sich um eine Maßnahme zum Auf- und Ausbau von Netzwerken und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an ¬Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.eubuero.de
Fachliche Ansprechpartner:
Andrea Grimm
Telefon: +49 2 28/38 21-16 38
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Andrea.Grimm@dlr.de
Bernadette Klose
Telefon: +49 2 28/38 21-19 50
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Bernadette.Klose@dlr.de
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, dem Projektträger spätestens bis zum 29. Februar 2016 einen förmlichen Förderantrag mit den unter Bewerbungsvoraussetzungen aufgeführten Unterlagen vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Dem förmlichen Antrag ist außerdem zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den ,,Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. ,,Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1099
Die ERA Fellowships sollen Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement der EU13-Staaten Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern aufbauen. Die Stipendien sollen zudem die Vernetzung und Zusammenarbeit deutscher Forschungseinrichtungen mit den Partnerländern stärken. Maximal 26 Stipendien werden 2016 vergeben. Die Maßnahme ist Teil der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum.
Gefördert wird der mindestens sechswöchige und bis zu dreimonatige Informationsaufenthalt (davon mindestens zwei Wochen Theorie) einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aus den EU 13 Staaten in einer deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtung, Forschungsmittlerorganisation oder Hochschule (Gasteinrichtung).
Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Fachpersonal der Gasteinrichtung über Verfahren und Prozesse auszutauschen. Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer und der deutschen Gasteinrichtung vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.
Die Projektpartner haben ihre Zusammenarbeit in einem ausführlichen schriftlichen Praxiskonzept für die Dauer des Gastaufenthaltes darzulegen. Bestandteil dieses Praxiskonzeptes muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zuwendungsempfänger (Gasteinrichtung) und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer sein.
Ferner verpflichten sich die Zuwendungsempfänger dazu, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Dauer zweier Campuswochen - wie in Nummer 1.1 dargestellt - im Rahmen des Programms von der Präsenz in der Gasteinrichtung freizustellen.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung (siehe auch Auswahlmodalitäten in Nummer 7.2).
Die Maßnahme läuft vom 1. September 2016, mindestens bis zum 16. Oktober 2016 (sechs Wochen), maximal jedoch bis zum 30. November 2016 (drei Monate).
Die Förderung beinhaltet die Kosten der An- und Abreise, der Lebenshaltung vor Ort und der projektbezogenen Inlandsreisen der ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand. Alleinige Zuwendungsempfänger sind die deutschen Gasteinrichtungen, die die Mittel an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.
Im Einzelnen sieht die Förderung folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten gestaffelt nach der Dauer des Gastaufenthalts vor (mindestens sechs Wochen, maximal drei Monate):
a. Die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise sowie für projektbezogene Inlandsreisen: bei Flugtickets Economy Class, bei Bahnreisen 2. Klasse. Abrechnung mit der Gasteinrichtung auf der Basis der real anfallenden Kosten.
b. Lebenshaltungskosten währen des Gastaufenthaltes: Bezuschussung in Höhe von 2 500 Euro pro Monat/1 250 Euro pro halbem Monat. Beiträge zur Krankenversicherung und etwaigen anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und gegebenenfalls von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
c. Eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand in Höhe von 900 Euro pro Monat/450 Euro pro halbem Monat.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Da es sich um eine Maßnahme zum Auf- und Ausbau von Netzwerken und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an ¬Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.eubuero.de
Fachliche Ansprechpartner:
Andrea Grimm
Telefon: +49 2 28/38 21-16 38
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Andrea.Grimm@dlr.de
Bernadette Klose
Telefon: +49 2 28/38 21-19 50
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Bernadette.Klose@dlr.de
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, dem Projektträger spätestens bis zum 29. Februar 2016 einen förmlichen Förderantrag mit den unter Bewerbungsvoraussetzungen aufgeführten Unterlagen vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Dem förmlichen Antrag ist außerdem zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den ,,Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis" bzw. ,,Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis" beizufügen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1099