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Armutsassoziierte Krankheiten

Termin:
29.02.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderung von Produkten zur Prävention, Diagnose und Behandlung von vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bereits seit dem Jahr 2011 sogenannte Produktentwicklungspartnerschaften, kurz PDPs, und beabsichtigt diese Förderung auf der Basis der vorliegenden Bekanntmachung fortzusetzen. PDPs sind Non-Profit-Organisationen, die Medikamente, Impfstoffe und Diagnostika gegen PRDs entwickeln und kostengünstig auf den Markt bringen. Sie koordinieren die Zusammenarbeit von Partnern aus akademischen Instituten, öffentlichen Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und forschenden Pharma-Unternehmen. PDPs werden hauptsächlich durch öffentliche und private wohltätige Geldgeber finanziert. Das BMBF ergänzt mit der PDP-Förderung sinnvoll seine bereits existierenden Fördermaßnahmen im Bereich der Bekämpfung vernachlässigter und armutsassoziierter Krankheiten.
Mit dieser Fördermaßnahme beabsichtigt das BMBF, einen Beitrag zur Ausgestaltung des Aktionsfelds 6 "Gesundheitsforschung in internationaler Kooperation" im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung zu leisten.

Gefördert wird die Entwicklung von Methoden und Produkten zur Prävention, Diagnose oder Behandlung für vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten¹. Grundbedingung der Förderung ist, dass es um Indikationen geht, gegen die es bislang keine geeigneten Präventions-, Diagnose oder Behandlungsmöglichkeiten gibt. Präventionsmethoden können Impfstoffe, Insektizide oder andere Hilfsmittel sein, für deren Entwicklung wissenschaftliche Forschung nötig ist.

Antragsberechtigt sind Produktentwicklungspartnerschaften (PDPs), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Präventionsmethoden, Medikamente oder Diagnostika gegen vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten zu entwickeln und kostengünstig auf den Markt zu bringen. Dafür sollten die PDPs in einer Netzwerkstruktur aufgebaut sein und die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure wie z. B. akademische Institute, öffentliche Forschungseinrichtungen, Pharmafirmen, Biotechnologie-Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen ("Not for Profit"-Organisation) fördern. Um einen Antrag stellen zu können, muss eine PDP folgende Minimalkriterien erfüllen, wobei die Buchstaben a bis d vollinhaltlich zutreffen müssen:
1. Der Fokus der Geschäftstätigkeit der PDP liegt auf einer oder mehreren ,,vernachlässigten und armutsassoziierten Krankheiten"¹.
2. Die Produkte sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen in Entwicklungsländern zugeschnitten.
3. Vorrangiges Ziel der PDP ist die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und nicht Gewinnschöpfung ("Not for Profit"-Organisation).
4. Die PDP verwendet Managementstrategien aus dem Privatsektor (Pharmaindustrie) wie Portfolio-Management und industrielles Projekt- und Prozessmanagement.
Darüber hinaus fließt folgendes Kriterium in die Bewertung mit ein:
1. Die PDP betreibt Lobbying in eigener Sache und kämpft um mehr Aufmerksamkeit für die jeweilige Ziel-Krankheit.
2. Die PDP betreibt Kapazitätsauf- und -ausbau in den Ländern mit niedrigem und mittleren Einkommen, in denen die klinische Produktentwicklung hauptsächlich erfolgt.

Die beantragte Fördersumme kann pro PDP bis zu 2 Millionen Euro/p. a. über die gesamte Laufzeit betragen. Bemessungsgrundlage sind die projektbezogenen Kosten oder Ausgaben der jeweiligen Produktentwicklung, die bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Die weiteren Gelder müssen aus anderen Quellen stammen (Nachweis im Antrag). Es kann eine Förderung über maximal fünf Jahre beantragt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen von zivilrechtlichen Förderverträgen zwischen den jeweils ausgewählten PDPs und einer Mittlerorganisation.

Anträge müssen bis 29. Februar 2016, 24.00 Uhr beim
DLR Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Projektträger/Gesundheitsforschung
Stichwort: PDP
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
eingehen. Der Antrag muss von der beantragenden PDP rechtsverbindlich unterschrieben sein. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird die vorherige Kontaktaufnahme mit dem BMBF empfohlen.

Weitere Informationen:
https://bmbf.bmbfcluster.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1093