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Förderung von internationalen Zukunftslaboren in Deutschland zur Künstlichen Intelligenz

Termin:
21.06.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel der internationalen Zukunftslabore ist es, in der KI
o die exzellenzorientierte internationale Forschungszusammenarbeit stärker zu fördern,
o die Erforschung und Entwicklung von Innovationen voranzubringen,
o die Sichtbarkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu erhöhen,
o den Wissens- und Technologietransfer zu steigern und
o nachhaltige internationale Wissens- und Innovationsnetzwerke zu knüpfen.
Gefördert werden der Aufbau und die Arbeit von international besetzten Forscherteams (,,Internationale Zukunftslabore"), die zu aktuellen Forschungs- und Entwicklungsfragen der KI arbeiten. Bewerben können sich deutsche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Mit der Fördermaßnahme werden sie darin unterstützt, internationale Kompetenz zu bündeln und internationale Spitzenkräfte für die gemeinsame Forschung in Deutschland zu gewinnen.
Die internationalen Zukunftslabore sollen herausragende Forschungs- und Entwicklungsbeiträge auf einem oder mehreren der nachfolgenden Gebiete der KI leisten:
o Deduktionssysteme, maschinelles Beweisen: Ableitung (Deduktion) formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software;
o Wissensbasierte Systeme: Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen, Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten (ehemals: ,,Expertensysteme"), zum Teil auch verbunden mit Psychologie und Kognitionswissenschaften;
o Musteranalyse und Mustererkennung: induktive Analyseverfahren, insbesondere auch maschinelles Lernen;
o Robotik: autonome Steuerung von Robotik-Systemen, d. h. autonome Systeme;
o Intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion: Analyse und ,,Verstehen" von Sprache (in Verbindung mit Linguistik), Bildern, Gestik und anderen Formen menschlicher Interaktion.
Das BMBF fördert in den Zukunftslaboren jeweils ein Team von mindestens neun und maximal zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über einen Zeitraum von drei Jahren. Neben deutschen Einrichtungen müssen sich an einem Zukunftslabor Einrichtungen aus mindestens zwei Partnerländern durch die Entsendung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beteiligen. Dabei werden außereuropäische Partnerländer bevorzugt berücksichtigt. Der Sitz des Zukunftslabors ist bei der koordinierenden Einrichtung in Deutschland. Die internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden von dem Koordinator des Zukunftslabors vorgeschlagen. Im Sinne von Gleichberechtigung und Qualität in Wissenschaft und Forschung ist dem BMBF die Förderung von Frauen ein besonderes Anliegen. Daher wird eine paritätische Besetzung der Teams ausdrücklich begrüßt.
Die Zukunftslabore sind nach Maßgabe der aufgeführten Zielsetzungen unter Beachtung nachfolgend genannter Aspekte zu konzipieren und zu betreiben:

o Exzellenz und internationale Vernetzung
o Ein Zukunftslabor soll sich zu zwei Dritteln aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland und zu einem Drittel aus ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland zusammensetzen1.
o Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eines Zukunftslabors sollten nach Möglichkeit während des gesamten Förderzeitraums persönlich vor Ort im Zukunftslabor tätig sein.
o Verpflichtend ist für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Mindestpräsenzzeit von 18 Monaten. Dabei dürfen die Präsenzzeiten nur begrenzt zeitversetzt sein, sodass das gesamte Team über einen Zeitraum von mindestens neun Monaten zeitgleich vor Ort im Zukunftslabor arbeitet.

o Wissens- und Technologietransfer
o Im Hinblick auf den beabsichtigten Beitrag zum Wissens- und Technologietransfer wird die Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Deutschland und dem Ausland, insbesondere auch von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)2, ausdrücklich begrüßt.
o Während ihrer Tätigkeit in den Zukunftslaboren sollen sich die internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv an Formaten und Maßnahmen zum Wissens- und Know-how-Transfer beteiligen, die von den gastgebenden Einrichtungen - auch übergreifend über die vom BMBF geförderten Zukunftslabore - zu entwickeln und umzusetzen sind.
o Pro Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler wird zusätzlich ein temporärer Forschungsaufenthalt für eine Nachwuchswissenschaftlerin oder einen Nachwuchswissenschaftler aus der Heimateinrichtung im Zukunftslabor ermöglicht. Dabei soll der Forschungsaufenthalt einerseits die Forschungsarbeit und andererseits den Wissens- und Know-how-Transfer befördern.

o Nachhaltigkeit, Information und Sichtbarkeit
o Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Zukunftslaboren sollen in Deutschland stattfinden. Deshalb werden ausschließlich physische Einrichtungen in Deutschland - und keine virtuellen Netzwerke - gefördert.
o Im Rahmen der Zukunftslabore sollen zwischen den koordinierenden deutschen Einrichtungen und den Heimatinstitutionen der internationalen Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler nachhaltige Kooperationen entstehen, die über den Zeitraum der BMBF-Förderung hinaus Bestand haben und in die gegebenenfalls auch weitere Einrichtungen im In- und Ausland einbezogen werden.
o Die Zukunftslabore sind gehalten, über eine eigene Webplattform sowie in den sozialen Medien die Fachöffentlichkeit, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, regelmäßig in geeigneter Form über ihre Arbeit zu informieren.
o Ebenso sollen die deutschen und ausländischen Partnereinrichtungen Informationen über die Zukunftslabore über die eigenen Kanäle intensiv verbreiten.
Die erfolgreiche Implementierung der internationalen Zukunftslabore wird anhand verschiedener Kriterien gemessen: Neben der multilateralen Vernetzung unter den Akteuren wird erwartet, dass in den internationalen Zukunftslaboren herausragende Forschungsergebnisse erbracht werden, die sich in Publikationen, Patenten, Produkt- und Dienstleistungsinnovationen etc. widerspiegeln. Die Verwertung der Forschungsergebnisse soll transparent und nachweisbar sein. Darüber hinaus soll die koordinierende deutsche Einrichtung weitere Partnerorganisationen im Ausland gewinnen, mit denen neue Ideen und Ansätze für künftige Kooperationen entwickelt werden. Die internationale Bedeutung des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland im Bereich KI soll auf diese Weise nachhaltig gestärkt werden.

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben. An den Vorhaben sollen Organisationen aus mindestens drei Partnerländern inklusive Deutschland zusammenarbeiten. In jedem Vorhaben soll eine multinationale Forschungsgruppe gebildet werden. Dabei wird eine Gruppenstärke von neun bis zwölf Forschenden aus Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, angestrebt. Ein Zukunftslabor soll sich in der Regel zu zwei Dritteln aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland und zu einem Drittel aus ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland zusammensetzen.
Verpflichtend ist für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Mindestpräsenzzeit von 18 Monaten. Dabei dürfen die Präsenzzeiten nur begrenzt zeitversetzt sein, sodass das gesamte Team über einen Zeitraum von mindestens neun Monaten zeitgleich vor Ort im Zukunftslabor arbeitet.
Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in den Zukunftslaboren sollen in Deutschland stattfinden.
Es werden Vorhaben von bis zu 36 Monaten Laufzeit gefördert. Die Fördersumme pro Vorhaben beträgt maximal 5 Millionen Euro inklusive der möglichen Projektpauschale.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
DLR Projektträger
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerinnen:
Fachlich:
Frau Maria Josten, Telefon: +49 2 28/38 21 14 15, E-Mail: maria.josten@dlr.de
Administrativ:
Frau Inna Krieger, Telefon: +49 2 28/38 21 20 14, E-Mail: inna.krieger@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2377.html