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Smartes Wassermanagement für eine nachhaltige Gesellschaft zwischen Europa und Japan im Rahmen der European Interest Group CONCERT-Japan

Termin:
14.06.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Forscherteams aus Japan und den beteiligten europäischen Ländern sind eingeladen, Beiträge zum nachhaltigen Wassermanagement zu liefern. Die gemeinschaftlichen Aktivitäten stehen im Einklang mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, darunter insbesondere ,,Clean Water and Sanitation" (Nr. 6), ,,Industry, Innovation and Infrastructures" (Nr. 9), ,,Sustainable Cities and ¬Communities" (Nr. 11) und ,,Partnership for the Goals" (Nr. 17). Die Entwicklung innovativer Technologien und Systeme zum Wassermanagement sollen den verschiedenen natürlichen und sozialen Veränderungen Rechnung tragen, die in unserer Gesellschaft mit verschiedenen lokalen Aspekten auftreten.
Partner aus folgenden Ländern, die multilaterale Forschungsvorhaben durchführen, können im Rahmen dieses EIG-CONCERT-Japan Joint Call von den unten genannten Förderorganisationen unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden. Die finale Liste der Partner kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der multilateralen Förderbekanntmachung auf der Internetseite http://www.concert-japan.eu eingesehen werden; diese kann weitere Partner einschließen.
Japan
Bulgarien
Deutschland
Frankreich
Litauen
Polen
Slowakei
Tschechische Republik
Türkei

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan die nachfolgenden Themen bearbeiten:
Entwicklung effizienter und nachhaltiger Wassernutzungssysteme, die die Qualität und Quantität des Wassers in den Phasen der Versorgung, der Ableitung, der Rekultivierung und der Ressourcengewinnung durch den Einsatz innovativer Wasseraufbereitungstechnologien und Wasserressourcen-Managementsysteme optimieren. Solche Systeme sollten widerstandsfähig gegen verschiedene natürliche und soziale Veränderungen sein, die für unsere Gesellschaften mit lokalen Aspekten allgemein anwendbar und langfristig nachhaltig sind. Dabei sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter Energieverbrauch, sozioökonomische Auswirkungen, Umweltbelastung, öffentliche Gesundheit und für die lokalen Gemeinschaften spezifische Umstände.

Die Themen der Projekte sollten unter anderem die folgenden Schwerpunkte umfassen:
o Forschung und Entwicklung in der Materialwissenschaft für fortgeschrittene Wasseraufbereitungsprozesse mit Ozon/Aktivkohle oder Membranen und keramische Materialien
o Überwachung und Bewertung der Wasserqualität
o Prozessentwicklung zur Abwasserwiederverwendung
o Wiederverwendung von Abwässern zur Bewässerung
o Energiesparende und effiziente Technologien und Systeme in der Wasseraufbereitung einschließlich Trinkwasser- und Abwasseraufbereitung
o Umfassende Wasserressourcen und Umweltmanagementsysteme im Wasserscheidekamm des Flussgebietes
o Vorhersagemethoden für die Verfügbarkeit von Wasserressourcen in Bezug auf Klima- und Landnutzungsänderungen
Die Forschungsgruppen sollen interdisziplinär zusammengesetzt sein. Ihre Arbeit soll über die reine Grundlagenforschung hinausgehen und sich mit weltweit nachgefragten industriellen Anwendungsmöglichkeiten befassen. Die Einbeziehung industrieller Partner sowie relevanter Stakeholder von Beginn an wird begrüßt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz sowie in Japan genutzt werden.
Nur transnationale Projekte können gefördert werden. Jeder Projektantrag muss mindestens einen japanischen Partner und mindestens zwei Partner aus oben genannten am Joint Call teilnehmenden europäischen Ländern umfassen. Zur Vergrößerung des Netzwerks zwischen Japan und Europa wird Projektanträgen mit vier oder mehr Partnerländern besondere Beachtung geschenkt.
Die Zuwendungen werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und in der Regel mit maximal 150 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite sowie für die in der Regel maximale Dauer von 36 Monaten gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Sabine Puch, Telefon: +49 2 28/38 21-14 23, E-Mail: sabine.puch@dlr.de
Administrative Ansprechpartnerin:
Birgit Ehrenberg, Telefon: +49 2 28/38 21-14 71, E-Mail: birgit.ehrenberg@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2434.html