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ERA Fellowships - Science Management

Termin:
19.06.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Vorhaben in Form von Gastaufenthalten von ERA-Fellows. Dies beinhaltet einen Gastaufenthalt eines EU 13 Fellows an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, Forschungsförderorganisation oder Hochschule (im Folgenden ,,DE Gasteinrichtung"). Die beiden Theoriewochen in Deutschland sind Teil des Gastaufenthalts in Deutschland. Optional kann, im Rahmen eines wechselseitigen Austauschs, ein Gastaufenthalt einer Person des administrativen mittleren Managements der betreuenden DE Gasteinrichtung (DE Fellow) zur Forschungsreinrichtung bzw. Hochschule der betreuten EU 13 Fellows (Herkunftsinstitutionen im EU 13-Mitgliedstaat) erfolgen.
Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Fachpersonal der Gasteinrichtung über Verfahren und Prozesse zum Wissenschaftsmanagement auszutauschen.
Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen den Fellows und den Gasteinrichtungen vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.
Die Laufzeit der Gastaufenthalte der EU 13 Fellows an Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland beträgt maximal 12 Wochen (inklusive Campuswochen). Die Gastaufenthalte in Deutschland sollen zum 31. Mai 2020 abgeschlossen sein. Die Laufzeit der Gastaufenthalte der betreuenden DE Gasteinrichtung an Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der Partnereinrichtungen der EU 13 Staaten beträgt 4 bis 8 Wochen. Die wechselseitigen Gastaufenthalte an den Forschungsreinrichtungen und Hochschulen der EU-13-Staaten sind bis zum 31. Oktober 2020 abzuschließen.
Die Laufzeit der geförderten Vorhaben inklusive zweier Theoriewochen beträgt maximal 9,5 Monate von 15. Januar 2020 bis 31. Oktober 2020.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2425.html