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Förderung von Innovationen zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln sowie für Mahlzeiten in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
Termin:
24.06.2019
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Häufigkeit ernährungsmitbedingter, nichtübertragbarer Erkrankungen (non-communicable diseases, NCD) wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus Typ 2 und Krebs steigt weltweit. Auch in Deutschland verursachen derartige Erkrankungen nicht nur individuelles Leid, sondern auch schwere wirtschaftliche Folgen. Es besteht ein wissenschaftlicher Grundkonsens darüber, dass die Entstehung von nichtübertragbaren Krankheiten multikausal bedingt ist und dass ein übermäßiger Konsum von Zucker, bestimmten Fetten und Salz das Risiko für nichtübertragbare Krankheiten erhöhen kann.
Die Nationale Verzehrsstudie II des Max Rubner-Instituts und andere Ernährungserhebungen in Deutschland zeigen, dass weite Teile der deutschen Bevölkerung, allen voran Kinder und Jugendliche, zu viel Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz aufnehmen und damit ihr Risiko für ernährungsmitbedingte Erkrankungen erhöhen.
Die Aufnahme von trans-Fettsäuren, die bei der industriellen Lebensmittelverarbeitung entstehen können, liegt nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung derzeit bei unter 1 % der Nahrungsenergie. Untersuchungsdaten der Lebensmittelüberwachung deuten jedoch darauf hin, dass in den vergangenen Jahren noch Lebensmittel (insbesondere Backwaren, frittierte Produkte und Fertiggerichte) mit relativ hohen Gehalten an industriell bedingten trans-Fettsäuren
auf dem Markt zu finden waren. Es ist davon auszugehen, dass eine alimentäre Reduktion von Zucker, Fetten, Salz und Gesamtkalorien einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Prävalenz von Übergewicht, Adipositas und ernährungsmitbedingten Erkrankungen leisten kann. Empfehlungen zur Ernährungsumstellung allein werden die Ernährungsgewohnheiten aber nicht nachhaltig positiv verändern. Erschwerend kommt hinzu, dass der Anteil der Bevölkerung, der Mahlzeiten außer Haus verzehrt, stetig zunimmt. Laut Ernährungsreport 2019 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Außer-Haus-Verpflegung eine hohe Bedeutung. Knapp drei Viertel der Befragten (73 %) essen mindestens einmal pro Monat in einem Restaurant oder einer Gaststätte; fast 20 % sogar mindestens einmal pro Woche. 20 % der Befragten essen mindestens einmal pro Woche in einer Betriebskantine. Auch Kindertageseinrichtungen und Schulen spielen in der Gemeinschaftsverpflegung eine wichtige Rolle. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Außer- Haus- und Gemeinschaftsverpflegung ist auch in diesem Bereich ein ernährungsphysiologisch hochwertiges Mahlzeitenangebot essentiell.
Im Rahmen des ganzheitlichen ernährungspolitischen Ansatzes des BMEL, der auf eine insgesamt wertschätzende, ausgewogene und maßvolle Ernährung zur Vermeidung ernährungsmitbedingter Krankheiten abzielt, ist die Erweiterung des derzeitigen Angebotes um Lebensmittel und Mahlzeiten mit geringeren Gehalten an Zucker, Fetten und Salz ein Element, mit dessen Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden können, beim Einkauf eine gesündere Wahl zu treffen bzw. sich gesunderhaltend zu ernähren. Darüber hinaus sind verbesserte Informationsangebote zur Steigerung der Ernährungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Sensibilisierung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft und in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung notwendig.
Zucker, Fette und Salz sind sowohl Geschmacksgeber und -träger, erfüllen aber auch technologische Funktionen
während der Herstellung (Textur), Zubereitung und Lagerung (Haltbarkeit) von komplexen Lebensmitteln und Mahlzeiten.
Die Reduktion dieser Nährstoffe kann daher die Lebensmittelindustrie, aber auch Küchen in der Gemeinschaftsverpflegung und in Gastronomiebetrieben vor technologische, lebensmittelsicherheitsrelevante, sensorische und rechtliche Herausforderungen stellen und gegebenenfalls neue Vermarktungskonzepte erfordern, die einerseits Kosten verursachen und andererseits unmittelbar mit der Verbraucherakzeptanz in Verbindung stehen.
Das BMEL beabsichtigt aus den genannten Gründen, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung
(http://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/) entsprechende Vorhaben zu fördern.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben unterstützt werden, die Lösungsansätze zur Verringerung der Aufnahme von Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren und/oder Salz durch den Verzehr von Fertigprodukten im Rahmen der Ernährung zum Ziel haben und damit einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten leisten. Darüber hinaus sollen die speziellen Belange der Außer-Haus-Verpflegung in gastronomischen Einrichtungen und der Gemeinschaftsverpflegung, d. h. in Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken, stationären Senioreneinrichtungen oder Essen auf Rädern, berücksichtigt werden.
Folgende Bereiche stehen im Vordergrund: Innovative Technologien oder Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, die zugesetzte Menge Salz (in Form von Natriumchlorid),
Fett (insbesondere gesättigte Fettsäuren und trans-Fettsäuren) oder Zucker in Lebensmitteln oder bei der
Zubereitung von Mahlzeiten zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel oder Mahlzeiten leiden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird. Innovative Technologien oder Verfahren, durch deren Einsatz in verarbeiteten Lebensmitteln oder zubereiteten Mahlzeiten das Fettsäurenprofil optimiert, der Ballaststoffgehalt erhöht oder der Gehalt von industriell bedingten trans-Fettsäuren verringert werden kann. Neuartige oder natürliche Stoffe, einschließlich bei der Lebensmittelverarbeitung anfallende Rest- oder Nebenprodukte, die geeignet sind, Zucker, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz in verarbeiteten Lebensmitteln oder Mahlzeiten zu ersetzen bzw. zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Sicherheit und sonstige Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel oder Mahlzeiten beeinträchtigt werden. Innovative Verfahren oder Stoffe, die die (multi-)sensorische Wahrnehmung (Aussehen, Geschmack, Geruch und/ oder Haptik) eines Lebensmittels oder einer Mahlzeit dahingehend verändern oder verstärken, dass der Gehalt an Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz reduziert werden kann, ohne dass die Sicherheit und sonstige Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) des Lebensmittels oder der Mahlzeit verschlechtert werden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird. Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien oder Verfahren, die in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller zum Einsatz kommen können und einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten leisten. Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien zur Wissensvermittlung und Stärkung der Ernährungskompetenz oder zur Aus- und Weiterbildung für Lebensmittelhersteller und Gewerbetreibende in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung, mit dem Ziel, das Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu verbessern und langfristig die Prävalenz von Übergewicht und Adipositas sowie ernährungsmitbedingten Erkrankungen positiv zu beeinflussen.
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele dabei sind die übergreifende Vernetzung von Akteuren, der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMEL und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben: Analyse und Synthese von Ergebnissen und Erkenntnissen aus den geförderten Projekten und inhaltliche Abstimmung innerhalb der Fördermaßnahme, Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkung von Lebensmittelreformulierungen unter besonderer Berücksichtigung der Verbraucherakzeptanz, Qualitative Bewertung der im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz entwickelten Technologien/Verfahren mit Blick auf deren Routineanwendung und mögliche Nutzbarmachung für andere Bereiche der Lebensmittelverarbeitung, insbesondere auch für kleine Handwerksbetriebe, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anderer Fördermaßnahmen des BMEL, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb der Fördermaßnahmen des BMEL, gegebenenfalls auch im internationalen Raum, Aufbau von Netzwerken innerhalb von Forschungsfeldern (Bildung von Clustern, Erarbeitung von Querschnittsthemen etc.), Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren (Vor-Ort- Veranstaltungen, Webinar etc.), Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Fördermaßnahme und zu geförderten Projekten (PR-Materialien, Internetseite, Newsletter und Ähnliches), Aufbereitung von Projektergebnissen sowie Transfer zu unterschiedlichen Zielgruppen (Anwender, Öffentlichkeit und Politik).
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, sofern eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Ausgenommen hiervon ist das Vernetzungs- und Transfervorhaben, welches auch ohne eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft durchgeführt werden kann. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble Innovationsförderung
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Ansprechpartnerinnen
Frau Christine Schönmann, Telefon: 02 28/68 45-26 11,
Frau Dr. Julia Derichs, Telefon: 02 28/68 45-26 19
E-Mail: innovation@ble.de
6. Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
7. Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine Seite).
Als Anhang sind zusätzlich beizufügen: Kurzdarstellung der Projektpartner, Vorkalkulationen/Finanzierungspläne, Verwertungsplan Skizzenphase .
Der Leitfaden für die Skizzeneinreichung (http://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/ im Abschnitt Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher ) ist dabei zu beachten. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen.
Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als
unzulässig abgewiesen werden.
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Zusätzlich ist der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg (nicht per Telefax oder E-Mail) bis Mittwoch, den 12. Juni 2019 um 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
einzureichen (Eingang bei der BLE).
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/BMEL/190220_Bek_Red_Zucker.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Innovationen/Programm-BMEL/programm-bmel_node.html
Die Nationale Verzehrsstudie II des Max Rubner-Instituts und andere Ernährungserhebungen in Deutschland zeigen, dass weite Teile der deutschen Bevölkerung, allen voran Kinder und Jugendliche, zu viel Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz aufnehmen und damit ihr Risiko für ernährungsmitbedingte Erkrankungen erhöhen.
Die Aufnahme von trans-Fettsäuren, die bei der industriellen Lebensmittelverarbeitung entstehen können, liegt nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung derzeit bei unter 1 % der Nahrungsenergie. Untersuchungsdaten der Lebensmittelüberwachung deuten jedoch darauf hin, dass in den vergangenen Jahren noch Lebensmittel (insbesondere Backwaren, frittierte Produkte und Fertiggerichte) mit relativ hohen Gehalten an industriell bedingten trans-Fettsäuren
auf dem Markt zu finden waren. Es ist davon auszugehen, dass eine alimentäre Reduktion von Zucker, Fetten, Salz und Gesamtkalorien einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Prävalenz von Übergewicht, Adipositas und ernährungsmitbedingten Erkrankungen leisten kann. Empfehlungen zur Ernährungsumstellung allein werden die Ernährungsgewohnheiten aber nicht nachhaltig positiv verändern. Erschwerend kommt hinzu, dass der Anteil der Bevölkerung, der Mahlzeiten außer Haus verzehrt, stetig zunimmt. Laut Ernährungsreport 2019 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Außer-Haus-Verpflegung eine hohe Bedeutung. Knapp drei Viertel der Befragten (73 %) essen mindestens einmal pro Monat in einem Restaurant oder einer Gaststätte; fast 20 % sogar mindestens einmal pro Woche. 20 % der Befragten essen mindestens einmal pro Woche in einer Betriebskantine. Auch Kindertageseinrichtungen und Schulen spielen in der Gemeinschaftsverpflegung eine wichtige Rolle. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Außer- Haus- und Gemeinschaftsverpflegung ist auch in diesem Bereich ein ernährungsphysiologisch hochwertiges Mahlzeitenangebot essentiell.
Im Rahmen des ganzheitlichen ernährungspolitischen Ansatzes des BMEL, der auf eine insgesamt wertschätzende, ausgewogene und maßvolle Ernährung zur Vermeidung ernährungsmitbedingter Krankheiten abzielt, ist die Erweiterung des derzeitigen Angebotes um Lebensmittel und Mahlzeiten mit geringeren Gehalten an Zucker, Fetten und Salz ein Element, mit dessen Hilfe Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden können, beim Einkauf eine gesündere Wahl zu treffen bzw. sich gesunderhaltend zu ernähren. Darüber hinaus sind verbesserte Informationsangebote zur Steigerung der Ernährungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Sensibilisierung sowie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft und in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung notwendig.
Zucker, Fette und Salz sind sowohl Geschmacksgeber und -träger, erfüllen aber auch technologische Funktionen
während der Herstellung (Textur), Zubereitung und Lagerung (Haltbarkeit) von komplexen Lebensmitteln und Mahlzeiten.
Die Reduktion dieser Nährstoffe kann daher die Lebensmittelindustrie, aber auch Küchen in der Gemeinschaftsverpflegung und in Gastronomiebetrieben vor technologische, lebensmittelsicherheitsrelevante, sensorische und rechtliche Herausforderungen stellen und gegebenenfalls neue Vermarktungskonzepte erfordern, die einerseits Kosten verursachen und andererseits unmittelbar mit der Verbraucherakzeptanz in Verbindung stehen.
Das BMEL beabsichtigt aus den genannten Gründen, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung
(http://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/) entsprechende Vorhaben zu fördern.
Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter die Anwendung des Nagoya-Protokolls fallen, und des traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.
Gegenstand der Förderung
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben unterstützt werden, die Lösungsansätze zur Verringerung der Aufnahme von Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren und/oder Salz durch den Verzehr von Fertigprodukten im Rahmen der Ernährung zum Ziel haben und damit einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten leisten. Darüber hinaus sollen die speziellen Belange der Außer-Haus-Verpflegung in gastronomischen Einrichtungen und der Gemeinschaftsverpflegung, d. h. in Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern oder Rehabilitationskliniken, stationären Senioreneinrichtungen oder Essen auf Rädern, berücksichtigt werden.
Folgende Bereiche stehen im Vordergrund: Innovative Technologien oder Verfahren, deren Einsatz es erlaubt, die zugesetzte Menge Salz (in Form von Natriumchlorid),
Fett (insbesondere gesättigte Fettsäuren und trans-Fettsäuren) oder Zucker in Lebensmitteln oder bei der
Zubereitung von Mahlzeiten zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel oder Mahlzeiten leiden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird. Innovative Technologien oder Verfahren, durch deren Einsatz in verarbeiteten Lebensmitteln oder zubereiteten Mahlzeiten das Fettsäurenprofil optimiert, der Ballaststoffgehalt erhöht oder der Gehalt von industriell bedingten trans-Fettsäuren verringert werden kann. Neuartige oder natürliche Stoffe, einschließlich bei der Lebensmittelverarbeitung anfallende Rest- oder Nebenprodukte, die geeignet sind, Zucker, gesättigte Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz in verarbeiteten Lebensmitteln oder Mahlzeiten zu ersetzen bzw. zu reduzieren, ohne dass die sensorischen Eigenschaften oder die Sicherheit und sonstige Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) der Lebensmittel oder Mahlzeiten beeinträchtigt werden. Innovative Verfahren oder Stoffe, die die (multi-)sensorische Wahrnehmung (Aussehen, Geschmack, Geruch und/ oder Haptik) eines Lebensmittels oder einer Mahlzeit dahingehend verändern oder verstärken, dass der Gehalt an Zucker, gesättigten Fettsäuren, trans-Fettsäuren oder Salz reduziert werden kann, ohne dass die Sicherheit und sonstige Qualität (z. B. Verarbeitungseigenschaften, Haltbarkeit) des Lebensmittels oder der Mahlzeit verschlechtert werden bzw. dafür der energetische Input erheblich erhöht wird. Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien oder Verfahren, die in der gesamten Kette vom Acker bis zum Teller zum Einsatz kommen können und einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten leisten. Innovative (gegebenenfalls digitale) Technologien zur Wissensvermittlung und Stärkung der Ernährungskompetenz oder zur Aus- und Weiterbildung für Lebensmittelhersteller und Gewerbetreibende in der Außer-Haus- und Gemeinschaftsverpflegung, mit dem Ziel, das Ernährungsverhalten der Bevölkerung zu verbessern und langfristig die Prävalenz von Übergewicht und Adipositas sowie ernährungsmitbedingten Erkrankungen positiv zu beeinflussen.
Die Fördermaßnahme soll durch ein eigenständiges Vernetzungs- und Transfervorhaben begleitet werden, das organisatorische, fachliche und öffentlichkeitswirksame Aufgaben wahrnimmt. Wesentliche Ziele dabei sind die übergreifende Vernetzung von Akteuren, der Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie der Wissens- und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMEL und dem Projektträger und umfasst im Einzelnen insbesondere folgende Aufgaben: Analyse und Synthese von Ergebnissen und Erkenntnissen aus den geförderten Projekten und inhaltliche Abstimmung innerhalb der Fördermaßnahme, Untersuchungen zur Beurteilung der Auswirkung von Lebensmittelreformulierungen unter besonderer Berücksichtigung der Verbraucherakzeptanz, Qualitative Bewertung der im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz entwickelten Technologien/Verfahren mit Blick auf deren Routineanwendung und mögliche Nutzbarmachung für andere Bereiche der Lebensmittelverarbeitung, insbesondere auch für kleine Handwerksbetriebe, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anderer Fördermaßnahmen des BMEL, Erfassung und Vernetzung mit relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten außerhalb der Fördermaßnahmen des BMEL, gegebenenfalls auch im internationalen Raum, Aufbau von Netzwerken innerhalb von Forschungsfeldern (Bildung von Clustern, Erarbeitung von Querschnittsthemen etc.), Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren (Vor-Ort- Veranstaltungen, Webinar etc.), Erarbeitung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen zur Fördermaßnahme und zu geförderten Projekten (PR-Materialien, Internetseite, Newsletter und Ähnliches), Aufbereitung von Projektergebnissen sowie Transfer zu unterschiedlichen Zielgruppen (Anwender, Öffentlichkeit und Politik).
Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, sofern eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Ausgenommen hiervon ist das Vernetzungs- und Transfervorhaben, welches auch ohne eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft durchgeführt werden kann. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die BLE als Projektträger beauftragt
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble Innovationsförderung
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Ansprechpartnerinnen
Frau Christine Schönmann, Telefon: 02 28/68 45-26 11,
Frau Dr. Julia Derichs, Telefon: 02 28/68 45-26 19
E-Mail: innovation@ble.de
6. Erfolgsaussichten und Verwertung (maximal zwei Seiten),
7. Begründung der Notwendigkeit der staatlichen Förderung (maximal eine Seite).
Als Anhang sind zusätzlich beizufügen: Kurzdarstellung der Projektpartner, Vorkalkulationen/Finanzierungspläne, Verwertungsplan Skizzenphase .
Der Leitfaden für die Skizzeneinreichung (http://www.ble.de/ptble/innovationsfoerderung-bmel/ im Abschnitt Hinweise und Vorlagen für Skizzeneinreicher ) ist dabei zu beachten. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen.
Projektskizzen, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, können ohne weitere Prüfung als
unzulässig abgewiesen werden.
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Zusätzlich ist der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg (nicht per Telefax oder E-Mail) bis Mittwoch, den 12. Juni 2019 um 24.00 Uhr (Ausschlussfrist)
einzureichen (Eingang bei der BLE).
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/BMEL/190220_Bek_Red_Zucker.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Innovationen/Programm-BMEL/programm-bmel_node.html