« Förderinformationen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten
Termin:
30.12.2014
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Förderung umfasst Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung
sowie der experimentellen Entwicklung. Die Zuwendungen sollen die Entwicklung und
Umsetzung von Forschungsergebnissen und die Anwendung neuer Erfolg versprechender
und beispielhafter Verfahren ermöglichen, die ohne Förderung nicht oder nur erheblich
verzögert durchgeführt werden.
Die Förderung von Vorhaben nach dieser Richtlinie ist mit dem Binnenmarkt vereinbar
und nach der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur
Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen
Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
2 von der Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen nach Artikel
108 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) freigestellt.
Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten
insbesondere auch praxisorientierte Projekte - auch mit modellhaftem
Charakter - und ein möglichst rascher Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in landwirtschaftliche
Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.
Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
2.1. Nachhaltige Landwirtschaft zeichnet sich neben einem ökonomisch tragfähigen und sozial verantwortlichen Konzept insbesondere durch eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und tiergerechte Haltungssysteme aus. Diese Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und Ressourcen schonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger Agrarprodukte. Mit der Förderung dieses Ansatzes sollen insbesondere folgende Ziele in den verschiedenen Themenfeldern verfolgt werden:
2.1.1 Übergreifende Themen:
Förderung des Kreislaufwirtschaftsprinzips auf betrieblicher/regionaler Ebene, um dadurch
regionale Strukturen zu stärken und die Ressourceneffizienz der Landbewirtschaftung
und tierischen Erzeugung zu steigern (Entwicklung von langfristig angelegten
Verfahren mit dem Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen
an eine nachhaltige Erzeugung gerecht zu werden),
Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von
klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft,
Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Nutzungssysteme zur Erreichung des Einklangs
zwischen nachhaltiger Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt,
2 ABL (EG) Nr. L 214, S. 3
Erschließung des Leistungspotenzials genetischer Ressourcen sowie Erhaltung und
Förderung der Vielfalt auf innerartlicher-, Arten- und Ökosystemebene durch nachhaltige
Nutzung genetischer Ressourcen (u.a. alte Sorten, Nutzorganismen und Haltung
alter Nutztierrassen, z.B. ,,On-farm-management"),
Weiterentwicklung von Marktanreizen zur Ressourceneinsparung,
Weiterentwicklung von agrarischen Wissenstransfer- und Informationssystemen,
Entwicklung umfassender Nachhaltigkeitskriterien in der Landwirtschaft.
2.1.2 Umweltgerechter Pflanzenbau:
Allgemeine Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenbaus und des integrierten
Pflanzenschutzes,
Risikominderung im Pflanzenschutz, insbesondere durch nichtchemische und biologische
Pflanzenschutzverfahren,
Erosionsminderung, Bodenschutz und Nährstoffkonservierung durch bodenschonende
Anbauverfahren (u.a. Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten oder Mulch- und
Direktsaatverfahren) und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, insbesondere durch Sicherung
des standorttypischen Humusgehalts auf bewirtschafteten Flächen,
Optimierung des Stickstoff- und Energieeinsatzes u.a. durch Anbau von Leguminosen
oder durch effizienten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Verringerung
von Treibhausgasemissionen,
Verbesserung des Gewässerschutzes (u.a. standortangepasste Konzepte zur Wasserspeicherung
und Bewässerung, Verringerung von Stickstoff- und Phosphatausträgen,
Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer),
Züchtung von Sorten, die besonders für nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und
Vermarktung geeignet sind,
Nachhaltige Steigerung und Sicherung des Ertrags z.B. durch Erschließung des Leistungspotenzials
genetischer Ressourcen.
2.1.3 Tiergerechte Haltungssysteme
Weiterentwicklung tiergerechter und klimaschonender Haltungssysteme (z.B. Gestaltung
des Auslaufs von Tieren),
Entwicklung von tiergerechten und optimierten Fütterungsstrategien hinsichtlich
verminderter Emissionen klimarelevanter Gase bezogen auf die erzeugte Einheit tierischer
Lebensmittel,
Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit,
Strategien zur Verbesserung des Tierschutzes.
2.2. Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte Mit der Förderung umwelt-, sozialgerechter und gesundheitsverträglicher Verarbeitungsformen und geeigneter Vermarktungsformen von hochwertigen Agrarprodukten sollen folgende Ziele verfolgt werden:
Input-/Output-effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln (Beispielhafte Aspekte:
Klima, Energie, Ressourcen, u.a. Weiterentwicklung der Ökobilanzierung landwirtschaftlicher
Produkte, Produktionsweisen und Konsumstile, etc.),
Förderung einer nachhaltigen Ernährung durch Bereitstellung dementsprechender Lebensmittel
(u.a. schonende Verarbeitung, ,,natürliche Lebensmittel"),
Förderung besonders sozialer und ökologischer Standards in der Verarbeitung und
Vermarktung von hochwertigen Agrarprodukten.
Die Vorhaben müssen neuartig sein und gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu
erheblichen Vorteilen führen. Systemische Ansätze werden dabei bevorzugt gefördert.
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 312
Geschäfts
stelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/03_Forschungsfoerderung/FuE-Vorhaben-landwirtschafl_Produkte.pdf?__blob=publicationFile
sowie der experimentellen Entwicklung. Die Zuwendungen sollen die Entwicklung und
Umsetzung von Forschungsergebnissen und die Anwendung neuer Erfolg versprechender
und beispielhafter Verfahren ermöglichen, die ohne Förderung nicht oder nur erheblich
verzögert durchgeführt werden.
Die Förderung von Vorhaben nach dieser Richtlinie ist mit dem Binnenmarkt vereinbar
und nach der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur
Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen
Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
2 von der Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen nach Artikel
108 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) freigestellt.
Mit der Richtlinie sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten
insbesondere auch praxisorientierte Projekte - auch mit modellhaftem
Charakter - und ein möglichst rascher Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in landwirtschaftliche
Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.
Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:
Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
2.1. Nachhaltige Landwirtschaft zeichnet sich neben einem ökonomisch tragfähigen und sozial verantwortlichen Konzept insbesondere durch eine umweltgerechte Landbewirtschaftung und tiergerechte Haltungssysteme aus. Diese Wirtschaftsformen werden bestimmt durch eine effiziente Nutzung der eingesetzten Produktionsfaktoren, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Biodiversität und den natürlichen Umweltressourcen sowie durch eine Tierhaltung, die sich an den natürlichen, artspezifischen Verhaltensweisen der Tiere orientiert. Aufgrund umweltgerechter und Ressourcen schonender und gleichzeitig effizienter Landbewirtschaftung sowie der Umsetzung tiergerechter Haltungssysteme erfolgt somit die Erzeugung hochwertiger Agrarprodukte. Mit der Förderung dieses Ansatzes sollen insbesondere folgende Ziele in den verschiedenen Themenfeldern verfolgt werden:
2.1.1 Übergreifende Themen:
Förderung des Kreislaufwirtschaftsprinzips auf betrieblicher/regionaler Ebene, um dadurch
regionale Strukturen zu stärken und die Ressourceneffizienz der Landbewirtschaftung
und tierischen Erzeugung zu steigern (Entwicklung von langfristig angelegten
Verfahren mit dem Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen
an eine nachhaltige Erzeugung gerecht zu werden),
Ermittlung eines wirtschaftlichen Optimums im Hinblick auf die Minderung von
klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft,
Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Nutzungssysteme zur Erreichung des Einklangs
zwischen nachhaltiger Nutzung und Erhaltung der biologischen Vielfalt,
2 ABL (EG) Nr. L 214, S. 3
Erschließung des Leistungspotenzials genetischer Ressourcen sowie Erhaltung und
Förderung der Vielfalt auf innerartlicher-, Arten- und Ökosystemebene durch nachhaltige
Nutzung genetischer Ressourcen (u.a. alte Sorten, Nutzorganismen und Haltung
alter Nutztierrassen, z.B. ,,On-farm-management"),
Weiterentwicklung von Marktanreizen zur Ressourceneinsparung,
Weiterentwicklung von agrarischen Wissenstransfer- und Informationssystemen,
Entwicklung umfassender Nachhaltigkeitskriterien in der Landwirtschaft.
2.1.2 Umweltgerechter Pflanzenbau:
Allgemeine Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenbaus und des integrierten
Pflanzenschutzes,
Risikominderung im Pflanzenschutz, insbesondere durch nichtchemische und biologische
Pflanzenschutzverfahren,
Erosionsminderung, Bodenschutz und Nährstoffkonservierung durch bodenschonende
Anbauverfahren (u.a. Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten oder Mulch- und
Direktsaatverfahren) und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, insbesondere durch Sicherung
des standorttypischen Humusgehalts auf bewirtschafteten Flächen,
Optimierung des Stickstoff- und Energieeinsatzes u.a. durch Anbau von Leguminosen
oder durch effizienten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie Verringerung
von Treibhausgasemissionen,
Verbesserung des Gewässerschutzes (u.a. standortangepasste Konzepte zur Wasserspeicherung
und Bewässerung, Verringerung von Stickstoff- und Phosphatausträgen,
Vermeidung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer),
Züchtung von Sorten, die besonders für nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und
Vermarktung geeignet sind,
Nachhaltige Steigerung und Sicherung des Ertrags z.B. durch Erschließung des Leistungspotenzials
genetischer Ressourcen.
2.1.3 Tiergerechte Haltungssysteme
Weiterentwicklung tiergerechter und klimaschonender Haltungssysteme (z.B. Gestaltung
des Auslaufs von Tieren),
Entwicklung von tiergerechten und optimierten Fütterungsstrategien hinsichtlich
verminderter Emissionen klimarelevanter Gase bezogen auf die erzeugte Einheit tierischer
Lebensmittel,
Strategien zur Verbesserung der Tiergesundheit,
Strategien zur Verbesserung des Tierschutzes.
2.2. Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte Mit der Förderung umwelt-, sozialgerechter und gesundheitsverträglicher Verarbeitungsformen und geeigneter Vermarktungsformen von hochwertigen Agrarprodukten sollen folgende Ziele verfolgt werden:
Input-/Output-effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln (Beispielhafte Aspekte:
Klima, Energie, Ressourcen, u.a. Weiterentwicklung der Ökobilanzierung landwirtschaftlicher
Produkte, Produktionsweisen und Konsumstile, etc.),
Förderung einer nachhaltigen Ernährung durch Bereitstellung dementsprechender Lebensmittel
(u.a. schonende Verarbeitung, ,,natürliche Lebensmittel"),
Förderung besonders sozialer und ökologischer Standards in der Verarbeitung und
Vermarktung von hochwertigen Agrarprodukten.
Die Vorhaben müssen neuartig sein und gegenüber herkömmlichen Verfahrensweisen zu
erheblichen Vorteilen führen. Systemische Ansätze werden dabei bevorzugt gefördert.
Kontakt:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 312
Geschäfts
stelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Weitere Informationen:
http://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/03_Forschungsfoerderung/FuE-Vorhaben-landwirtschafl_Produkte.pdf?__blob=publicationFile