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Förderrichtlinien für den Ideenwettbewerb Neue Produkte für die Bioökonomie

Termin:
15.08.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gegenstand der Förderung ist die Ausarbeitung von neuen Produktideen für eine bio-basierte Wirtschaft sowie erste Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
Während der Sondierungsphase soll die Produktidee durch den Antragsteller vertieft ausgearbeitet werden, ein Entwicklungsplan für ihre technische Umsetzung erstellt und geeignete Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise gewonnen werden. Die Produktidee ist durch Analysen der Kundenbedürfnisse sowie der Markt- und Konkurrenzsituation zu präzisieren. Bei der Planung der technischen Umsetzung ist auch die Schutzrechtssituation zu analysieren und eine eigene Schutzrechtsstrategie zu entwickeln. Um die Ausarbeitung des technischen Entwicklungsplans abzusichern, können erste orientierende Voruntersuchungen durchgeführt werden. Sofern der Antragsteller nicht selbst über Markterfahrungen verfügt, sollte ein geeigneter Wirtschaftsexperte bzw. eine Wirtschaftsexpertin während der Sondierungsphase identifiziert und eingebunden werden (vgl. Nummer 4 und Nummer 7.2.3). Die Förderung der Sondierungsphase erfolgt ausschließlich als Einzelprojekt (vgl. Nummer 5).
Die anschließende Machbarkeitsphase soll dazu dienen, grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee durchzuführen. An Projekten der Machbarkeitsphase sollten diejenigen Partner beteiligt werden, die in der vorangegangenen Sondierungsphase als Träger der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise identifiziert wurden. Zudem ist zwingend ein Wirtschaftsexperte bzw. eine Wirtschaftsexpertin einzubinden (vgl. Nummer 4). Die Förderung wird daher im Regelfall als Verbundprojekt ausgestaltet, in begründeten Ausnahmefällen sind aber auch Einzelprojekte möglich. Verlaufen die Machbarkeitsuntersuchungen positiv, sollte gegen Ende der Machbarkeitsphase nach geeigneten Finanzierungsquellen für gegebenenfalls anschließend erforderliche FuEuI-Arbeiten gesucht werden.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich BIO
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Dr. Ulrike Pogoda de la Vega
Telefon: 0 24 61/61-18 50
E-Mail: u.pogoda.de.la.vega@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/26779.php