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Fördermaßnahme - Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+

Aktualität:
bis 31.05.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+" (Kurzbezeichnung: VIP+) unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungs­ergebnisse systematisch zu validieren und im Prozess der Validierung mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. Damit tragen sie zugleich zur Stärkung der Transferkultur in ihren Einrichtungen wie auch in der Wissenschafts- und Forschungslandschaft insgesamt bei. Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen und sich in der Validierungsphase (siehe Nummer 1.1) befinden. Es sollen insbesondere Vorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse zu signifikanten Innovationen (Innovationshöhe) führen können und die ein hohes wirtschaftliches oder gesellschaftliches Innovationspotenzial aufweisen.
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
- Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit,
- Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz,
- anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche,
- bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie
- Schutzrechtanalyse und -sicherung.
Mit Abschluss der Validierungstätigkeiten sollen alle für die anschließende Verwertungs- bzw. Anwendungsphase erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Zur Sicherung des Validierungserfolgs muss jedes Vorhaben ein verbindliches Unterstützungskonzept vorlegen und umsetzen. Das Unterstützungskonzept zeigt auf, wie
- mögliche Anwendungen und Nutzerkreise für das zu validierende Forschungsergebnis identifiziert werden,
- die Nutzeranforderungen sowie die Anforderungen möglicher Verwerter bzw. Anwender an die Validierung ermittelt werden,
- rechtliche und ethische Rahmenbedingungen berücksichtigt werden und
- eine Verwertung bzw. Anwendung im Anschluss an die Validierung vorbereitet wird.
Als Teil des Unterstützungskonzepts sind Innovations-Mentorinnen oder -Mentoren in das Vorhaben einzubeziehen. Sie sollen die Integration von Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen in das Vorhaben sicherstellen. Die Mentorinnen und Mentoren sowie weitere in das Unterstützungskonzept eingebundene Akteure haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung schriftlich gegenüber der antragstellenden Einrichtung zu erklären.
Der weitere Entwicklungs- und Umsetzungsweg der Arbeiten, insbesondere die Verwertung oder konkrete Umsetzung, liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Der Projektträger berät auf Anforderung rechtzeitig vor Vorhabenende über mögliche Wege und Fördermöglichkeiten in der anschließenden Verwertungs- bzw. Anwendungsphase.

Das BMBF behält sich vor, ein oder mehrere Projekte der Begleitforschung zu fördern.
Eine Spezifizierung des Zuwendungszwecks und weitere Hinweise erfolgen in einer diese Richtlinien ergänzenden Bekanntmachung.

Kontakt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
VIP+/PT Wissenstransfer
Steinplatz 1
10623 Berlin
Dr. Lars Heinze
Telefon: 0 30/31 00 78-2 54
E-Mail: vip@vdivde-it.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/26079.php