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Experimentierfelder als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten

Termin:
30.06.2023
Fördergeber:
Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Die Digitalisierung in der Landwirtschaft hilft, konkrete Zielkonflikte zwischen Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, Tierwohl und Produktivität zu lösen. Gleichzeitig trägt sie zur Arbeitserleichterung in der Landwirtschaft bei. Ebenso lassen sich auch die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten in der Region mittels Digitalisierung optimieren. Damit hat die Digitalisierung großes Potenzial, die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufzugreifen und sowohl eine ressourcenschonendere Landwirtschaft möglich zu machen als auch ländliche Regionen zu stärken. Zudem strebt die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken, mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten an. Im Rahmen der Mobilfunkstrategie soll dabei die Nutzung von Mobilfunknetzen in der Landwirtschaft und den ländlichen Räumen ermöglicht werden.

Dementsprechend fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit der neuen Bekanntmachung neben den bereits etablierten Experimentierfeldern jetzt Zukunftsbetriebe und erstmals auch Zukunftsregionen, welche Ideen und Handlungsansätze identifizieren, um die nachhaltige digitale Transformation im Agrarbereich voranzutreiben und zudem auch die landwirtschaftlich geprägten ländlichen Räume zu stärken.
Die Fördermaßnahme soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen und regionalen Landwirtschaft sowie zur Stärkung der vor- und nachgelagerten Bereiche und Wertschöpfungsketten leisten. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten berücksichtigt werden, die sich durch die Verfügbarkeit von leistungsstarken Mobilfunknetzen oder einer sehr guten Breitbandinfrastruktur ergeben. Die zu fördernden Vorhaben orientieren sich an den Bedarfen der Praxis, erproben bereits entwickelte digitale Anwendungen und sorgen für einen Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praktikern vor Ort.

Mit den Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen gibt es zwei Zielrichtungen dieser Förderrichtlinie:

Modul 1 (Zukunftsbetriebe)
Kern eines jeden zu fördernden Vorhabens ist ein landwirtschaftlicher Zukunftsbetrieb mit digitaler Ausrichtung.Ziel der Einrichtung der Zukunftsbetriebe ist es, den Nutzen der Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter zu erforschen und damit eine zukunftsfähige Entwicklung dieser zu unterstützen. Dadurch sollen landwirtschaftliche Betriebe aller Größen produktiver und wettbewerbsfähiger werden. Ebenso sollen Nachhaltigkeit, Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz verbessert werden. Dabei werden die wesentlichen Aufgaben im landwirtschaftlichen Betrieb sowohl für die Pflanzenproduktion als auch für die Tierhaltung in den geförderten digitalen Zukunftsbetrieben abgebildet.

Modul 2 (Zukunftsregionen)
Modul zwei fördert digital ausgestaltete regionale Wertschöpfungsketten, die möglichst in räumlicher Nähe zu einem Zukunftsbetrieb bzw. Experimentierfeld angesiedelt sind und wiederum eine Zukunftsregion prägen. Im Fokus des Moduls zwei steht die Digitalisierung und damit einhergehend die Förderung der Digitalisierung im gesamten ländlich geprägten Raum, mit der Absicht zu erproben, wie digital geprägte Zukunftsregionen funktionieren. Es wird angestrebt, dass Zukunftsregionen mit den Zukunftsbetrieben beziehungsweise mit bereits bestehenden Experimentierfeldern eng verzahnt werden. Daher ist eine räumliche Nähe und die Bildung von Verbundvorhaben von Vorteil.

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Institutionen wie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die Digitalisierung in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Branchen in der Wertschöpfungskette fachlich kompetent und unter Beachtung der oben genannten Rahmenbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppen heranzutragen

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme beauftragt das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartnerin Zukunftsbetriebe:
Frau Dr. Antje Fiebig
Referat 326 - Digitalisierung, Künstliche Intelligenz in der Land- und Ernährungswirtschaft
E-Mail: digitalisierung-landwirtschaft@ble.de
Telefon: 0228/6845-2721

Ansprechpartnerin Zukunftsregionen:
Frau Kathrin Frantzioch
Referat 423 - Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung für Nahversorgung, Infrastruktur und technische Innovationen
E-Mail: zukunftsregionen@ble.de
Telefon: 0228/6845-2633

Weitere Informationen:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Zukunftsbetriebe/Zukunftsbetriebe.html