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EXIST-Gründerstipendium

Termin:
31.12.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) anspruchsvolle innovative Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung.
Ziel ist es, technologie- und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen zu mobilisieren.
Antragsteller müssen in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sein, das durch ein breites Leistungsangebot, aktive Partner aus dem regionalen Umfeld, eine zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft gekennzeichnet ist.
Die projektbegleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater (Coach) muss gewährleistet sein. Das betreuende Gründungsnetzwerk muss mit den Gründern während der Förderung mindestens zwei Präsentationen zum erreichten Stand der Businessplanerstellung durchführen und korrigierend einwirken.
Die antragstellende Einrichtung muss dem Gründer einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellen und die Fördermittel verwalten.
Eine Kombination mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers ist nicht zulässig.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist zulässig, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und ist von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen.
Von der Förderung ausgeschlossen ist die Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne signifikante Alleinstellung. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für maximal drei Personen in Höhe von
- 1.000 EUR monatlich für Studierende,
- 2.000 EUR monatlich für Technische Mitarbeiter,
- 2.500 EUR monatlich für Absolventen mit Hochschulabschluss und
- 3.000 EUR monatlich für promovierte Gründer.
Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen bzw. 30.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und Gründungsberatung können zusätzlich bis zu 5.000 EUR gewährt werden.
Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=59c806dd8e394adc544f5e0fe3063b8c;views;document&doc=9639