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Erste Nachwuchsakademie ,,Herzchirurgie - Von Translation zur Klasse I-Evidenz"

Termin:
15.02.2018
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) startet ihre erste Nachwuchsakademie ,,Herzchirurgie - Von Translation zur Klasse I-Evidenz". Damit soll besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, eigene Ideen zu fachspezifischen Themen der Herzchirurgie mit dem Fokus auf translationale Forschungsvorhaben und Projekte, die die Generierung von klinischer Klasse I-Evidenz zum Ziel haben oder die entscheidende Vorbereitungsschritte in diese Richtung beinhalten, weiterzuentwickeln und umzusetzen.

Hintergrund
Nach erfolgreicher Etablierung eines kompletten operativen Portfolios in der Herzchirurgie müssen sich neue Techniken und Behandlungsoptionen mit dem Standard messen. Hierdurch hat sich der Anspruch an die Wissenschaft in der Herzchirurgie geändert. Es werden heute prospektiv randomisierte Studien zur Dokumentation der Wirksamkeit neuer Verfahren gefordert und der grundlagenwissenschaftlich-translationale Forschungsbereich wird immer mechanismusorientierter, was den methodischen Anspruch erheblich steigert. Diesen neuen Anforderungen ist die Herzchirurgie in den letzten Jahren weniger nachgekommen als andere Fächer, sodass aktuell eine unzureichende wissenschaftliche Infrastruktur in der Herzchirurgie in Deutschland besteht. Vor diesem Hintergrund sollen die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Bereich der Herzchirurgie besonders gefördert werden, wissenschaftlich initiierte und interessenunabhängige Forschungsvorhaben zu entwickeln.

Zielsetzung
Die Nachwuchsakademie bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs aus der Herzchirurgie in einem frühen Stadium der Karriere die Gelegenheit, mittels gezielter Schulungen und der Betreuung durch einen Projektpaten eigene Projektideen zu entwickeln.
Die Nachwuchsakademie ist in vier Phasen aufgeteilt. In der ersten Phase bewerben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer eigenen Projektidee bis 15. Februar 2018. Nach dem erfolgten Auswahlprozess, basierend auf Projektidee und persönlicher Qualifikation, findet in der zweiten Phase ein Planungsworkshop im April 2018 statt, in dessen Rahmen die Teilnehmenden mit ihren Projektpaten in Kontakt gebracht werden und die Projektidee in Bezug auf die zentralen Anforderungen an ein öffentlich gefördertes Forschungsprojekt, die methodische Ausarbeitung der Idee und die Umsetzung in einen Forschungsantrag hin überprüft wird. In der dritten Phase haben die Teilnehmenden etwa acht Wochen Zeit, um einen eigenen Antragsentwurf zu formulieren und im Vorfeld der Nachwuchsakademiewoche, die vom 17. bis 23. Juni 2018 in Jena stattfinden wird, den Projektpaten vorzulegen. Im Rahmen der Nachwuchsakademiewoche stellen die Bewerber ihre Projektideen dem gesamten Teilnehmerkreis vor, erhalten weitere persönliche Hinweise zu ihren Antragsentwürfen und werden intensiv von den Projektpaten begleitet. Zudem setzen sich alle Teilnehmenden intensiv mit den Grundlagen des effizienten wissenschaftlichen Arbeitens auseinander. Experten referieren über Standards und Besonderheiten der praktischen Umsetzung von Projekten und zur Abfassung von Forschungsanträgen und Manuskripten. Weitere Themenschwerpunkte umfassen die aktuelle Förder- und Forschungslandschaft in Deutschland sowie in Europa mit besonderem Fokus auf die klinische und grundlagenwissenschaftliche kardiovaskuläre Forschung. In der vierten Phase, im Anschluss an die Nachwuchsakademiewoche, stellen die Teilnehmenden ihren ersten eigenen Antrag auf Förderung einer Sachbeihilfe bei der DFG. Dieser Antrag beinhaltet die Finanzierung eines einjährigen Forschungsprojekts begrenzten Umfangs. Finanziert werden beispielsweise eine Personalstelle und/oder Sachmittel.
Alle Teilnehmenden der Nachwuchsakademie werden circa ein Jahr nach Abschluss der Akademiewoche Gelegenheit haben, bei einem Revisionsworkshop die neu geknüpften Kontakte zu intensivieren und weitere Beratung zum Projektverlauf zu erhalten.
Teilnahmebedingungen
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, innerhalb von vier Jahren (Mediziner sechs Jahre) nach der Promotion (maßgeblich ist das Promotionsdatum), die aktiv in eine Arbeitsgruppe in der Herzchirurgie eingebunden sind und bisher keinen Drittmittelantrag bei der DFG gestellt haben. Die Promotion muss abgeschlossen oder absehbar sein. Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung zur Teilnahme an der ersten Phase der Nachwuchsakademie Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Dissertation nachweislich bis zum 31. März 2018 beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht haben und eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch die Person, die Ihre Dissertation betreut hat, vorlegen.
Bezüglich möglicher anrechenbarer Zeiten (Kinderbetreuung etc.) wenden Sie sich bitte an Dr. Raphael Birke, DFG. Der Nachweis hervorragender Leistungen (Studium, Promotion, Publikation, ggf. Auszeichnungen) wird erwartet. Das Vorliegen mindestens einer Autorenschaft bei einer wissenschaftlichen Publikation ist Voraussetzung. Die Habilitation darf noch nicht abgeschlossen sein. Originalität, Machbarkeit und Relevanz der skizzierten Fragestellung sind vorrangige Auswahlkriterien für die Zulassung zur Nachwuchsakademie.
Voraussetzung für die Teilnahme ist zusätzlich die Einreichung einer Projektskizze für ein herzchirurgisches Forschungsprojekt. In dieser Skizze sind Projektidee, Grundkonzeption und Durchführung des Projekts zu beschreiben. Bei der Erstellung der Projektskizze ist Folgendes zu beachten: Das Forschungsvorhaben muss in Deutschland bearbeitet werden. Der Umfang der Projektskizze als Basis eines späteren Forschungsantrags darf drei Seiten (Arial 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten (Ausschlusskriterium). Die Skizze gliedert sich in folgende Abschnitte: Titel, Hintergrund und Fragestellung, Hypothese, Materialien und Methoden, zu erwartende Ergebnisse und ihre Implikationen für die Praxis sowie Literaturangaben.
Die Kosten für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie, die Verpflegung sowie Reise- und Aufenthaltskosten (gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)), werden übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 150 Euro pro Person.
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_17_92/index.html