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Kolleg-Forschergruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Termin:
15.02.2018
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eröffnet zum zwölften Mal die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschergruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.
Kolleg-Forschergruppen sind durch folgende vier Punkte definiert:
o Das Förderinstrument richtet sich an besonders ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Hauptantragstellerinnen und -antragsteller müssen für das gewählte Themengebiet ,,stehen" und eine hohe nationale und internationale Sichtbarkeit und Prägewirkung haben.
o Kolleg-Forschergruppen sind durch Arbeitsformen gekennzeichnet, die nicht ,,äußere Zwänge" reflektieren sollen: kein Zwang zur Größe, nicht teilprojektförmig oder stark arbeitsteilig organisiert, vielmehr Vertiefung in die eigene forscherische Arbeit ermöglichend und verlangend, eingebettet in intensiven Austausch und Gespräch mit Peers und mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern.
o Kolleg-Forschergruppen sollen ,,Orte der Forschung" markieren, die für das jeweilige Thema sichtbar sind und Gravitationskraft entwickeln. Sie sind daher auch örtlich gebunden.
o Kolleg-Forschergruppen sollen nicht um eng definierte Themen konstruiert sein, sondern um Themengebiete und Forschungsfelder.
Wesentliche Merkmale einer Kolleg-Forschergruppe sind:
o Eine intensive eigene forscherische Tätigkeit der verantwortlichen Personen (in der Regel zwei bis drei), gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen.
o Ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschergruppe verbunden bleiben.
o Die Integration von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Karrierephase ist anzustreben, die Nachwuchsförderung steht jedoch nicht im Zentrum des Programms.
o Die Kolleg-Forschergruppe soll einen sichtbaren Ort in der Universität haben.
o Die Förderdauer beträgt zunächst vier Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Jahre - insgesamt also acht Jahre.
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_17_68/index.html