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Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten

Termin:
31.03.2018
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Der Förderaufruf erfolgt gemäß Nummer 2.3 der Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (Erneuerbar Mobil) vom 8. Dezember 2017. BAnz vom 04.01.2018
a das ,,Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020" vor allem auf eine schnelle Verbesserung der Luftqualität zielt, wird der Fördergegenstand auf Vorhaben eingeschränkt, die eine kurzfristige Wirksamkeit plausibel machen können und deren Umsetzung gleichzeitig Forschungsfragen - beispielsweise über eine begleitende Unter-suchung durch eine forschende Einrichtung - adressieren, die für den künftigen Aufbau, den Regulierungsrahmen und die Netzintegration von Ladeinfrastruktur von Bedeutung sind.

Konkret sollen deshalb Projekte mit oben genanntem Ziel gefördert werden, die sich mit mindestens einem der folgenden vier Themen der Buchstaben A bis D beschäftigen - idealerweise werden mehrere Themen in einer Kommune adressiert und gebündelt dargestellt (siehe Nummer 5).

A. Demonstrationsräume (Reallabore) zur Erprobung des Abbaus von Netzausbauhemmnissen
Mit den Demonstrationsräumen sollen in urbanen oder ländlichen Regionen klar abgegrenzte Bereiche geschaffen werden, in denen durch eine hohe Konzentration von konduktiven und induktiven Lademöglichkeiten intelligente Lösungen für Verfügbarkeitsprognosen, Reservierungsverfahren und energieeffizientem und netzdienlichem Laden untersucht werden können. Dabei steht der Aufbau von Ladeinfrastruktur mit entsprechender Intelligenz/ Pufferung/optimierter Kapazität und Flexibilität der Netzlast im Fokus. Handwerker und Pflegedienste, die auf Nachladen im öffentlich-zugänglichen Raum angewiesen sind, brauchen Lösungen, um (Normal-)Ladepunkte reservieren und Strom komfortabel laden und einfach abrechnen zu können. Daher sind in diesem Schwerpunkt auch Fragen des komfortablen Ladens und der Vorbuchbarkeit von Ladepunkten und Parkplätzen relevant.

B. Low Cost-Ladeinfrastruktur
Derzeit fehlen für viele Anwendungsfälle bezahlbare Lademöglichkeiten, an denen längere Zeit geparkt und geladen werden kann, z. B. über Nacht. Dadurch wird verhindert, dass die Betroffenen Elektrofahrzeuge als echte Mobilitätsalternative in Betracht ziehen. Ein Beispiel sind Nutzer, die entweder keinen festen Stellplatz haben oder diesen nicht mit einem Ladepunkt ausstatten können. Ein anderes Beispiel sind kommunale Fahr- zeuge, die nicht auf dem kommunalen Gelände geladen werden können. Technische Lösungen, z. B. Integration von ,,Steckdosen" in vorhandene Infrastruktur wie Straßenlaternen, sind grundsätzlich verfügbar, haben sich aber noch nicht in großer Zahl etablieren können. Ebenso bietet sich die Elektrifizierung von öffentlich zugänglichen Parkplätzen, z. B. bei Supermärkten oder Stadtverwaltungen, an, die bislang nachts verschlossen werden und deshalb weder als Park- noch als Ladeplatz genutzt werden können. Für solche und ähnliche Fälle soll durch die Maßnahme der Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur in größerem Maßstab erfolgen und die Auswirkungen auf Netz und Auslastung der Ladeinfrastruktur untersucht werden.

C. Ladeinfrastrukturlösungen mit intelligentem Management in nicht öffentlich-zugänglichen Räumen (Betriebshöfe, Arbeitgeberparkplätze etc.)
Unternehmen und Einrichtungen sollen durch Finanzierung netzdienlicher, intelligenter Lademöglichkeiten die Basis dafür erhalten, in Bereichen mit schwacher Netzanbindung Lademöglichkeiten für Unternehmensflotten und Mitarbeiterfahrzeuge zu schaffen. Damit wird ermöglicht, dass sowohl Unternehmen mit schwacher Netzanbindung wie auch deren Mitarbeiter auf Elektrofahrzeuge umsteigen können. Entsprechend sind neben dem Aufbau der Ladeinfrastruktur auch Systeme zum Nutzer- und Lastmanagement sowie zur Netzintegration förder- fähig. Auch hier werden die Wirkungen der Maßnahmen begleitend erforscht.

D. Errichtung von intelligenten Ladesystemen für das privat motivierte Parken und Laden (Parkhaus in Mehrfamilienhäusern, öffentlich zugängliche Parkhäuser)
Derzeit bestehen noch immer rechtliche und wirtschaftliche Hürden, die einer einfachen Installation von Lademöglichkeiten in Wohngebäuden (Mietshäuser, Wohneigentümergemeinschaft) entgegenstehen. Um ein wesentliches Hemmnis für die Anschaffung eines Elektroautos durch Private auszuräumen, sollen unter diesem Punkt Ladeeinrichtungen mit intelligenter Steuerungsmöglichkeit für die genannten Fallkonstellationen gefördert werden.
Für privat motiviertes Laden sollen zudem öffentlich zugängliche Parkhäuser mit Ladepunkten ausgestattet werden. Dabei sind bei zunehmender Ladeleistung intelligente Ladesteuerungen der gesamten lokalen Ladeinfrastruktur notwendig. Daher sollen Projekte über eine reine Installation von Wallboxen/Ladepunkten hinausgehen und Maßnahmen zur Netzverstärkung, zur Netzintegration und/oder zum Lastmanagement (Priorisierung und gesteuertes Laden, lokale Speicher etc.) umfassen. Gefördert werden entsprechend Ladeinfrastruktur, Maßnahmen zur Netzverstärkung und Einrichtungen zum Last- und Lademanagement.

Die kommunalen Projekte zur Ladeinfrastruktur sind in ein Forschungsprojekt einzubinden. Im Zentrum dieser Forschungsarbeiten sollen folgende Themen stehen:
o Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur (für detaillierte FuE*-Fragen siehe Nummer 2.3 der oben genannten Richtlinie vom 8. Dezember 2017 (BAnz AT 15.12.2017 B4).
o Analyse kommunaler Besonderheiten im Hinblick auf den Netzausbau für Ladeinfrastruktur.
o Wirksamkeits- und Akzeptanzforschung zu den unterschiedlichen Ladekonzepten; Verbesserung der Kommunikations- und Entscheidungswege für optimale Planung und Aufbau und Einbindung betroffener Akteure.
Die Forschungsarbeiten werden dabei in der Regel weder von der Kommune noch von den Betreibern/Nutzern der Ladeinfrastruktur erbracht, sondern von Forschungseinrichtungen, die in das Verbundvorhaben integriert werden. Die Kommunen und Betreiber/Nutzer sind jedoch verpflichtet, zusammen mit der Forschungseinrichtung ein Forschungskonzept zu entwickeln und die für die Beforschung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird von den Kommunen ein koordiniertes Monitoring des Ladeinfrastruktur-Aufbaus und im Bedarfsfall ein lenkendes Eingreifen erwartet.

Kontakt: Dr. Bernd Bauche
Leiter Arbeitsgruppe
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
DLR Projektträger, Elektromobilität
Köln
Tel.: +49 2203 601-3586

Weitere Informationen:
http://www.dlr.de/pt/desktopdefault.aspx/tabid-11212/16307_read-50767/cat-4000/scat-4020/
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=bCQcXDDHQwbu2KCMBQb