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ERA-Net NEURON: europäischen Forschungsprojekten zu traumatischen Verletzungen des zentralen Nervensystems

Termin:
14.03.2016
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Unter den vielen Erkrankungen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen, sind Erkrankungen des zentralen Nervensystems eine der Hauptursachen für Morbidität, Mortalität und verminderte Lebensqualität. Weltweit leiden Schätzungen zufolge mehr als eine Milliarde Menschen unter Erkrankungen des zentralen Nervensystems. In Europa werden annähernd ein Drittel aller Krankheitskosten durch solche Erkrankungen verursacht. Aus diesem Grund ist es von höchster Priorität, Erkrankungen des zentralen Nervensystems zu erforschen und die Forschungsergebnisse in verbesserte diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu übertragen.

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit wichtigen Fragestellungen zu traumatischen Verletzungen des zentralen Nervensystems. Derartige Verletzungen führen häufig zu bleibenden Behinderungen und stellen eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. Gefördert werden können Vorhaben, die die gesamte Breite von Forschungsansätzen von der Untersuchung grundlegender Krankheitsmechanismen über klinische Studien (bis zu Phase 2, "proof-of-concept") bis hin zur Neurorehabilitation umfassen. Der Fokus der Bekanntmachung richtet sich auf Schädigungen des zentralen Nervensystems in Folge primärer, äußerer Gewalteinwirkungen. Dies umfasst akute Schädel-Hirn-Traumata und Rückenmarksverletzungen im gesamten Lebensverlauf.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben zu intrakraniellen Blutungen, Schlaganfall und Hypoxie. Darüber hinaus werden psychische Folgen von Gewalteinwirkungen nicht im Rahmen dieser Bekanntmachung gefördert. Dies beinhaltet auch stressbedingte Erkrankungen, wie z. B. posttraumatische Belastungsstörung. Ferner sind Vorhaben zu neurodegenerativen Erkrankungen von der Förderung ausgeschlossen.
Insbesondere soll die multidisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Forschungsgruppen gefördert werden sowie translationale Forschungsansätze, bei denen Grundlagenforschung mit klinischen Fragestellungen kombiniert wird.
Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:
Grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie von Schädel-Hirn-Traumata und ¬Rückenmarksverletzungen. Dies kann die Entwicklung besonders innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen und Technologien zur Diagnose, Prävention oder zur Therapie der Folgen von Verletzungen des zentralen Nervensystems beinhalten.
Klinische Forschungsansätze (inklusive der Nutzung neuer und/oder bereits vorhandener klinischer Datensätze) zur Entwicklung neuer Verfahren zur Diagnose, Therapie oder Technologie-basierter Neurorehabilitation (z. B. Brain-Computer-Interfaces, EEG und bildgebende Verfahren) nach Verletzungen des zentralen Nervensystems.
Die Teilprojekte eines Verbundvorhabens sollen komplementär sein und innovative ehrgeizige Ideen verfolgen. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Geschlechtsspezifische Aspekte sollen bei den Vorhaben nach Möglichkeit in angemessener Weise berücksichtigt werden. Die Forschungsverbünde können Maßnahmen zur gezielten interdisziplinären Nachwuchsförderung beinhalten.
Von der Förderung ausgenommen sind Ansätze, die bereits in anderen Förderprogrammen unterstützt werden, oder bereits in der Vergangenheit Gegenstand einer Bundesförderung waren.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert. Eine gemeinschaft¬liche Bewerbung aller Verbundmitglieder wird vorausgesetzt. Antragstellende müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.
Zur Bearbeitung der geplanten Projekte sollen mindestens drei einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren.
Die Zuwendungen an die deutschen Verbundpartner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Mit einem Förderbeginn ist in der ersten Hälfte des Jahres 2017 zu rechnen. Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn
Ansprechpersonen sind:
Herr Dr. Sascha Helduser, Telefon: 02 28/38 21-11 16, E-Mail: sascha.helduser@dlr.de
Frau Dr. Anna Gossen, Telefon: 02 28/38 21-16 84, E-Mail: anna.gossen@dlr.de