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Kolleg-Forschergruppen in den Geisteswissenschaften

Termin:
15.03.2016
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eröffnet zum zehnten Mal die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschergruppen in den Geisteswissenschaften.

Kolleg-Forschergruppen sind durch folgende vier Punkte definiert:
- Das Förderinstrument richtet sich an besonders ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Hauptantragstellerinnen und -antragsteller müssen für das gewählte Themengebiet ,,stehen" und eine hohe nationale und internationale Sichtbarkeit und Prägewirkung haben.
- Kolleg-Forschergruppen sind durch Arbeitsformen gekennzeichnet, die nicht ,,äußere Zwänge" reflektieren sollen, sondern sich aus der Sache geisteswissenschaftlicher Forschung ergeben: kein Zwang zur Größe, nicht projektförmig organisiert, vielmehr Vertiefung in die eigene forscherische Arbeit ermöglichend (und verlangend), eingebettet in intensiven Austausch und Gespräch mit Peers und mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern.
- Kolleg-Forschergruppen sollen ,,Orte der Forschung" markieren, die für das jeweilige Thema sichtbar sind und Gravitationskraft entwickeln. Sie sind daher auch örtlich gebunden.
- Kolleg-Forschergruppen sollen nicht um eng definierte Themen konstruiert sein, sondern um Themengebiete und Forschungsfelder.

Wesentliche Merkmale einer Kolleg-Forschergruppe sind:
- Eine intensive eigene forscherische Tätigkeit der verantwortlichen Personen, gegebenenfalls ermöglicht durch Freistellungen.
- Ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschergruppe verbunden bleiben.
- Integration des wissenschaftlichen Nachwuchses.
- Die Kolleg-Forschergruppe soll einen sichtbaren Ort in der Universität haben.
- Die Förderdauer beträgt zunächst vier Jahre mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Jahre - insgesamt also acht Jahre.

Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig:
Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, als Erstes sich (telefonisch) durch die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten beraten zu lassen.
Auf der Grundlage dieser Beratung sollte über die Einreichung einer Antragskizze entschieden werden. Antragsskizzen in zehnfacher Ausführung im Umfang von maximal acht Seiten (Schriftart: Arial; Schriftgrad: 11; Zeilenabstand: 1,5) und parallel als elektronische Version per E-Mail an Nicole Zoppke, nicole.zoppke@dfg.de, werden bis zum 15. März 2016 entgegengenommen.

Nach der Auswahl durch eine Beratergruppe werden Erfolg versprechende Initiativen zur Ausarbeitung eines Vollantrags aufgefordert.
Die Skizzen enthalten Informationen über den Kreis der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, das gewählte Arbeitsfeld sowie Hinweise auf die Bereitschaft der Universitätsleitung zur Unterstützung der Kolleg-Forschergruppe. Zusätzlich reichen die hauptverantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Lebenslauf, eine Liste bisheriger Projekte und eine Publikationsliste ein.

Ansprechpartner sind die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten.
Für allgemeine Auskünfte stehen auch zur Verfügung:
Dr. Claudia Althaus, Tel. +49 228 885-2202
Dr. Guido Lammers, Tel. +49 228 885-2295

Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_15_78/index.html