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Elektronenmikroskopie: Antragsmöglichkeiten im Forschungsgroßgeräteprogramm, Absichtserklärung
Termin:
01.11.2016
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Mit dem Forschungsgroßgeräteprogramm haben Bund und Länder im Hinblick auf die Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91b GG seit 2007 Antragsmöglichkeiten geschaffen, mittels derer Großgeräte an Hochschulen finanziert werden können.
Auf diese Weise stehen jährlich 170 Millionen Euro für forschungsorientierte Geräte zwischen 200.000 und 5 Millionen Euro Anschaffungskosten zur Verfügung.
Die DFG möchte zusammen mit dem BMBF hiermit zu gezielten Großgeräteanträgen aufrufen: In der Elektronenmikroskopie gibt es technologische Entwicklungen, die neue Maßstäbe unter anderem für strukturbiologische Fragestellungen zu liefern versprechen.
Diesem Bedarf für Beschaffungen Rechnung tragend eröffnen BMBF und DFG durch eine entsprechende Mittelaufstockung für das Jahr 2017 gezielte Antragsmöglichkeiten im Forschungsgroßgeräteprogramm. Anträge auf derartige Hochleistungs-Elektronenmikroskope können ab sofort nach den Regeln des Forschungsgroßgeräteprogramms eingereicht werden.
Neben der Einbettung in wissenschaftliche Fragestellungen sollten die Aufstellungsvoraussetzungen und Betriebskosten ebenso geklärt sein wie die Einbettung in ein Elektronenmikroskopie-Gesamtkonzept.
Anträge sind schriftlich bis zum 2. Januar 2017 in englischer Sprache einzureichen .
Um die Begutachtung effizient vorzubereiten, sollte der DFG eine formlose Absichtserklärung (mit Nennung der Hauptnutzer und geschätzten Investitionskosten) bis zum 1. November 2016 vorgelegt werden.
Ansprechpersonen:
Absichtserklärungen bis zum 1. November 2016: per E-Mail an christiane.eberhard@dfg.de
Für Beratungen rund um die Antragstellung zur Elektronenmikroskopie:
Dr. Gunter Merdes, Tel. +49 228 885-2476, gunter.merdes@dfg.de
Allgemein zum Forschungsgroßgeräteprogramm:
Dr. Johannes Janssen, Tel. +49 228 885-2430, johannes.janssen@dfg.de
Weitere Informationen:
http://dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_16_39/index.html
Auf diese Weise stehen jährlich 170 Millionen Euro für forschungsorientierte Geräte zwischen 200.000 und 5 Millionen Euro Anschaffungskosten zur Verfügung.
Die DFG möchte zusammen mit dem BMBF hiermit zu gezielten Großgeräteanträgen aufrufen: In der Elektronenmikroskopie gibt es technologische Entwicklungen, die neue Maßstäbe unter anderem für strukturbiologische Fragestellungen zu liefern versprechen.
Diesem Bedarf für Beschaffungen Rechnung tragend eröffnen BMBF und DFG durch eine entsprechende Mittelaufstockung für das Jahr 2017 gezielte Antragsmöglichkeiten im Forschungsgroßgeräteprogramm. Anträge auf derartige Hochleistungs-Elektronenmikroskope können ab sofort nach den Regeln des Forschungsgroßgeräteprogramms eingereicht werden.
Neben der Einbettung in wissenschaftliche Fragestellungen sollten die Aufstellungsvoraussetzungen und Betriebskosten ebenso geklärt sein wie die Einbettung in ein Elektronenmikroskopie-Gesamtkonzept.
Anträge sind schriftlich bis zum 2. Januar 2017 in englischer Sprache einzureichen .
Um die Begutachtung effizient vorzubereiten, sollte der DFG eine formlose Absichtserklärung (mit Nennung der Hauptnutzer und geschätzten Investitionskosten) bis zum 1. November 2016 vorgelegt werden.
Ansprechpersonen:
Absichtserklärungen bis zum 1. November 2016: per E-Mail an christiane.eberhard@dfg.de
Für Beratungen rund um die Antragstellung zur Elektronenmikroskopie:
Dr. Gunter Merdes, Tel. +49 228 885-2476, gunter.merdes@dfg.de
Allgemein zum Forschungsgroßgeräteprogramm:
Dr. Johannes Janssen, Tel. +49 228 885-2430, johannes.janssen@dfg.de
Weitere Informationen:
http://dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/ausschreibungen/info_wissenschaft_16_39/index.html