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Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren (Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung Phase II)
Aktualität:
bis 20.12.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Diese Förderung hat den Zweck, die Modernisierung von Fachkräften in der überbetrieblichen Ausbildung (ÜBA) in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) mit Blick auf die Anforderungen durch die zunehmende Digitalisierung zu stärken. Es sollen berufspädagogische Konzepte mit Blick auf die digitalen Anforderungen fortentwickelt werden, Prozesse ganzheitlich neu überdacht und gestaltet werden, sowie die Qualifizierung des Ausbildungspersonals verbessert werden.
Es gibt verschiedene Förderlinien mit verschiedenen Antragsfristen und -verfahren. Anträge für die Förderlinie 1 (digitale Ausstattung gemäß Ausstattungsliste) hat ein einstufiges Antragsverfahren. Die Anträge sollten ab dem 1. Januar 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2023 per Post eingereicht werden. Die Anträge für die Förderlinie 2a (zukunftsweisende Technologien) ist einstufig und sollten per Post zwischen dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Das Antragsverfahren für die Förderlinie 2b (Konzeptentwicklungsprojekte zukunftsweisende Technologien) ist zweistufig und es gibt vier Förderrunden.
In der ersten Stufe soll eine Projektskizze zum 31. Dezember 2019, 30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 und letztmalig zum 30. Juni 2021 in schriftlicher und elektronischer Form (per E-Mail an digitalisierung-uebs@bibb.de) vorgelegt werden. Art und Umfang der Projektskizzen können der Bekanntmachung entnommen werden. In der zweiten Stufe sollen für die positiv bewerteten Projektskizzen förmliche Förderanträge vorgelegt werden. Die Förderlinie 3 (Pilotprojekte) hat ebenfalls ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 31. Dezember 2019 in schriftlicher und elektronischer Form (per E-Mail an digitalisierung-uebs@bibb.de) vorgelegt werden. Die formellen Anforderungen an die Projektskizzen können der Bekanntmachung entnommen werden. In der zweiten Stufe sollte ein förmlicher Antrag der positiv bewerteten Projektskizzen zugeschickt werden.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2517.html
Es gibt verschiedene Förderlinien mit verschiedenen Antragsfristen und -verfahren. Anträge für die Förderlinie 1 (digitale Ausstattung gemäß Ausstattungsliste) hat ein einstufiges Antragsverfahren. Die Anträge sollten ab dem 1. Januar 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2023 per Post eingereicht werden. Die Anträge für die Förderlinie 2a (zukunftsweisende Technologien) ist einstufig und sollten per Post zwischen dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Das Antragsverfahren für die Förderlinie 2b (Konzeptentwicklungsprojekte zukunftsweisende Technologien) ist zweistufig und es gibt vier Förderrunden.
In der ersten Stufe soll eine Projektskizze zum 31. Dezember 2019, 30. Juni 2020, 31. Dezember 2020 und letztmalig zum 30. Juni 2021 in schriftlicher und elektronischer Form (per E-Mail an digitalisierung-uebs@bibb.de) vorgelegt werden. Art und Umfang der Projektskizzen können der Bekanntmachung entnommen werden. In der zweiten Stufe sollen für die positiv bewerteten Projektskizzen förmliche Förderanträge vorgelegt werden. Die Förderlinie 3 (Pilotprojekte) hat ebenfalls ein zweistufiges Antragsverfahren. In der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 31. Dezember 2019 in schriftlicher und elektronischer Form (per E-Mail an digitalisierung-uebs@bibb.de) vorgelegt werden. Die formellen Anforderungen an die Projektskizzen können der Bekanntmachung entnommen werden. In der zweiten Stufe sollte ein förmlicher Antrag der positiv bewerteten Projektskizzen zugeschickt werden.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2517.html