Innovationsportal Sachsen-Anhalt

« Förderinformationen

BMJV: Anwendungen künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Verbraucheralltags (consumer enabling technologies)

Termin:
22.07.2019
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Originäres Ziel und Zweck es ist, Verbraucher im Rahmen von Alltagsentscheidungen zu unterstützen".
Digitale Technologien, die auf lernenden Algorithmen und künstlicher Intelligenz beruhen, haben das Potenzial den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleichtern. Einzelne Anwendungen autonomer und intelligenter Systeme haben bereits Einzug in den Alltag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gehalten und viele weitere befinden sich in der Entwicklung. KI-basierte Sprachassistenzsysteme werden beispielsweise zu Informationsquellen und Steuerungseinrichtungen, im Smart Home lassen sich Beleuchtung, Lampen oder Heizung durch lernende Systeme steuern.
Im Auto unterstützen Assistenzsysteme dabei, die Spur zu halten oder warnen die Fahrerin/den Fahrer bei Übermüdung vor der Gefahr des Sekundenschlafs.
Auch im Dienstleistungsbereich befinden sich zahlreiche KI-basierte Anwendungen bereits im direkten Verbraucherkontakt.
Roboadvisoren übernehmen bei Finanzdienstleistungen die Rolle, Portfolios zu steuern und Anleger bei der
Produktauswahl zu unterstützen. Juristische Anwendungen, sogenannte Legal Techs, helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Durchsetzung von Ansprüchen, z. B. im Bereich von Fluggastentschädigungen.
Wesentlich ist, dass die Technologie der Gesellschaft und dem Menschen dient. Sie ist daher ethisch, rechtlich, kulturell und institutionell derart einzubetten, dass gesellschaftliche Grundwerte und individuelle Grundrechte gewahrt bleiben. Für den Einsatz KI-basierter Technologien im Verbraucherzusammenhang sind u. a. Diskriminierungsfreiheit, Gewährleistung der EU-Daten- und Privatsphärenschutzstandards, hohe Qualität, niedrigschwelliger Zugang, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Anwendungsfreundlichkeit notwendige Voraussetzungen für die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Technologien. Ziel der Förderung ist es, verbraucherfreundliche KI-basierte Anwendungsszenarien und prototypische Lösungen zu fördern, welche in der Lebenswelt von Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnehmbar sind, zielgruppengerecht konzipiert sind, ihre Selbstbestimmung erleichtern, Lebensqualität erhöhen und zum Verbraucherschutz beitragen.
Die angestrebten Leuchtturmprojekte sollen technologische Machbarkeit, verbraucherrelevanten Anwendungsbezug, Nutzerfreundlichkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren.

Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen Vorhaben der verbraucherbezogenen Forschung und Entwicklung gefördert werden, welche die innovativen Potenziale von KI-basierten Technologien im Hinblick auf den Alltagsnutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Entfaltung bringen und dabei ethische, rechtliche und anwendungsbezogene Voraussetzungen erfüllen (Diskriminierungsfreiheit, Recht auf Schutz der Privatsphäre, hohe Qualität, niedrigschwelliger Zugang, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Anwendungsfreundlichkeit). Es geht dabei um die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher als Nutzer digitaler Technologien.
Erwünscht sind Projekte zur Forschung und Entwicklung, die die Selbstbestimmung, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. In den Projekten soll der Mehrwert innovativer KI-basierter Technologien für die Verbraucherinnen und Verbraucher in prototypischen Anwendungen aufgezeigt werden.
Auch die Nutzung von Reallaboren, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher in die Technikgestaltung einbezogen oder die Erwartungen und Verhaltensweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Umgang mit KI-basierten Technologien abgefragt und getestet werden, können Bestandteil der Förderung sein.
Folgende Themen bilden Beispiele für praxisorientierte Anwendungsfelder, in denen KI-basierte Systeme Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag unterstützen können:
- Smarte Information: Stärkung der Orientierungsmöglichkeiten für Verbraucher durch transparente und verständliche Aufbereitung relevanter Verbraucherinformationen mit dem Ziel der schnellen Erfassbarkeit und Überprüfbarkeit (z. B. Individualisierung von Verbraucherinformationen, Plug-in-Lösungen, virtuelle Assistenten, Chat Bots);
- nutzerorientierte, zielgruppengerechte Anwendungen zur besseren Nutzung der Potenziale von KI-basierten Technologien zur vereinfachten Rechtsdurchsetzung durch Verbraucherinnen und Verbraucher (z. B. Legal Tech, Smart Contracts, Aufklärung über bestehende Rechte, Erkennen von Rechtsverstößen, Unterstützung bei der Auffindbarkeit von Angeboten zur Rechtsdurchsetzung und bei deren Nutzung);
- Anwendungen zur Identifizierung von missbräuchlichen oder betrügerischen Angeboten (z. B. Fake Shops, Fake Tests, Fake Reviews);
- Technologien zur Gewährleistung der EU-Daten- und Privatsphärenschutzstandards; Datensouveränität (z. B. Privacy- Assistenten);
- Datenmanagement mit dem Ziel der individuellen Datenhoheit und des Schutzes persönlicher Daten (z. B. Daten- Wallets);
- ,,Empowerment" von Verbrauchern beim Umgang mit neuen Technologien und digitalen Dienstleistungsangeboten (z. B. Anwendungsunterstützung, Verbraucherbildung);
- Steigerung von Teilhabechancen und Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. Assistenzsysteme für ältere Verbraucherinnen und Verbraucher);
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Daten- und/oder Produktsicherheit;
- Smart Home/Smart Living;
- nachhaltiges Energiemanagement im eigenen Wohnbereich;
- Transparenz und Nachprüfbarkeit KI-basierter Anwendungen.
Davon abweichende Vorschläge, deren Relevanz, Tragfähigkeit und verbraucherbezogene Bedeutung überzeugend dargelegt werden können, sind ebenfalls willkommen.
Erwünscht sind insbesondere Verbundprojekte mit Partnern aus Wissenschaft, Technik und Praxis, die innovative Forschungsmethoden und -formate, technische Innovationskraft und verbrauchernahen Anwendungsbezug miteinander vereinen.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben. Anträge von Verbundvorhaben, in denen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen und Praxispartner kooperieren, sind ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens ein Zuwendungsempfänger eine
Gefördert werden können Projekte unterschiedlicher Größenordnung, wobei die maximale Fördersumme pro Projekt, unabhängig davon ob es sich um ein Einzel- oder ein Verbundprojekt handelt, 800 000 Euro beträgt.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
als Projektträger beauftragt (http://www.ble.de/):
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble - Innovationsförderung
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Ansprechpartner:
Herr Felix Winzer, Telefon: (02 28) 68 45-35 62, E-Mail: innovation@ble.de
De-Mail: innovation@ble.de-mail.de
Weitere Informationen:
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Innovationen/Verbraucherschutz/19-04-25_BekanntmachungBMJV.pdf?__blob=publicationFile&v=3