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Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)

Termin:
15.07.2014
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zentrale Aufgaben der gemeinsamen Initiative von Bund und Ländern bestehen darin,
a) die Sprachdiagnostik und Sprachförderung in der Kindertagesbetreuung wie auch im schulischen Kontext zu verbessern,
b) Maßnahmen der Sprach- und Leseförderung sowohl bei der Vorbereitung auf die Schule als auch in der Schule selbst besser miteinander zu verknüpfen und zu optimieren und
© die erforderliche Fortbildung und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte im Hinblick auf Maßnahmen der Sprach- und der Leseförderung weiterzuentwickeln.
Zu diesem Zweck sollen in den Ländern eingeführte Konzepte und Angebote zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz sowie auf die Qualität ihrer Umsetzung wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt werden. Das BMFSFJ und das BMBF unterstützen dieses Anliegen mit der Förderung von Forschungsvorhaben zur wissenschaftlichen Evaluation von Konzepten und Maßnahmen, die im Rahmen der an der Initiative BiSS beteiligten Verbünde von Bildungseinrichtungen umgesetzt werden. Das BMFSFJ und das BMBF beabsichtigen, Evaluationsvorhaben zu ausgewählten Konzepten der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung im Programm "Bildung durch Sprache und Schrift" zu fördern. Die geplante Förderung bezieht sich dabei grundsätzlich auf die Evaluation von Konzepten im Elementar- und Primarbereich sowie in der Sekundarstufe I des Bildungswesens (im Folgenden: Bildungsetappen). Dabei fördert das BMFSFJ Evaluationen im Elementarbereich, das BMBF fördert Evaluationen im Primarbereich sowie im Sekundarbereich I des Bildungswesens. Gefördert werden sollen insbesondere umfangreiche Evaluationsvorhaben zu vergleichbaren Konzepten, die möglichst von drei bis acht Verbünden von Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen landesübergreifend umgesetzt werden. Diese Konzepte sind in der Regel einem der in der Programmskizze beschriebenen Module zugeordnet. Die Förderung der Evaluationsvorhaben erfolgt zunächst in zwei Runden. In einer ersten Runde werden formative Prozessevaluationen gefördert. Gegenstand dieser Evaluationen sind solche Konzepte der Sprachförderung, Sprachdiagnostik, Leseförderung sowie der damit verbundenen Professionalisierung, deren Eckpunkte bereits ausgearbeitet vorliegen, die auf der Grundlage eines konkreten Arbeitsplans in allen Verbundeinrichtungen in vergleichbarer Weise umgesetzt werden und von denen erwartet werden kann, dass die darauf bezogenen Prozessevaluationen zeitnah Erfolg versprechend sind. Nähere Angaben dazu enthält die diesen Richtlinien als Erläuterung beigefügte "Beschreibung der Verbünde und Verbundvorhaben zu BiSS-Evaluationen der ersten Runde". In der zweiten Runde sollen weitere Konzepte vorrangig einer Wirksamkeitsevaluation oder nachrangig einer Prozessevaluation unterzogen werden. Diese Konzepte und darauf bezogene Maßnahmen werden derzeit von den Verbünden weiterentwickelt mit dem Ziel, ihre Evaluation zu ermöglichen. Das Trägerkonsortium unterstützt die Verbünde dabei durch Beratung und Fortbildung. Einzelheiten der geplanten zweiten Runde der externen Evaluation im Programm "Bildung durch Sprache und Schrift" sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Das Ziel der formativen Prozessevaluationen soll insbesondere darin bestehen, die Qualität der Umsetzung der durchgeführten Maßnahmen zu überprüfen (Implementationsqualität). Untersucht werden soll vor allem, inwieweit die Gesamtmaßnahme oder bestimmte Bestandteile der Maßnahme und damit verbundene Umsetzungsprozesse im Hinblick auf die Zielsetzung unter alltagspraktischen Bedingungen realisierbar sind. Probleme und Fehlentwicklungen, die bei der Durchführung unter Alltagsbedingungen auftreten und das Erreichen der Zielsetzung der Maßnahme gefährden könnten, sollen aufgedeckt und möglichst modifiziert werden. Eine Wirksamkeitsevaluation von Konzepten, für die bereits eine Prozessevaluation durchgeführt worden ist, ist grundsätzlich möglich.
Die in der ersten Runde zur Förderung vorgesehenen Prozessevaluationen müssen sich auf Ansätze zu den nachfolgend genannten Modulen einer Bildungsetappe beziehen.
o Prozessevaluation im Elementarbereich
o Prozessevaluation im Primarbereich
o Prozessevaluation in der Sekundarstufe I
Das Ziel der in der zweiten Runde vorgesehenen Wirksamkeitsevaluationen soll darin bestehen, die Effektivität (Transferweite und -breite) und Effizienz von ausgewählten Konzepten vornehmlich mit Hilfe quantitativer Erhebungsverfahren zu überprüfen. Die Befunde der Wirksamkeitsevaluationen sollen Auskunft darüber geben, inwieweit die Maßnahme direkte und nachhaltige Transfereffekte hat. Erwartet wird, dass die Befunde auch als Entscheidungs- oder Planungshilfe herangezogen werden können, etwa bei der Frage, ob evaluierte Maßnahmen fortgeführt oder in einem größeren Rahmen (z. B. landesweit) eingeführt werden sollen (siehe Evaluationskonzept, S. 7). Einzelheiten zur Förderung von Wirksamkeitsevaluationen und von weiteren Prozessevaluationen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Kontakt:
Evaluationsvorhaben im Elementarbereich:
Büro gsub
Kronenstraße 6
10117 Berlin
Telefon: 030-28409-593

Büro Stiftung SPI
Telefon: 030-443 1785 17

Herr Sven Raddatz (gsub)
Frau Dr. Sarah Meier (Stiftung SPI)
E-Mail: biss@schwerpunkt-kitas.de

Evaluationsvorhaben im Primar- und Sekundarbereich I:
Projektträger im DLR
Empirische Bildungsforschung/Qualität in der Hochschullehre
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Frau Dr. Claudia Hachul
Telefon: 02 28 38 21-1615
E-Mail: claudia.hachul@dlr.de

Weitere Informationen:
http://www.bmbf.de/foerderungen/23874.php