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Aktuelle und historische Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus

Termin:
15.12.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die Bundesregierung sieht die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung und hat dazu im März 2020 den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Teil der im Kabinett beschlossenen Maßnahmen um. Um Rassismus und Rechtsextremismus erfolgreich zu bekämpfen, werden mehr wissenschaftliche Daten und Erkenntnisse zu den Ursachen, Dynamiken und Funktionsweisen benötigt.

Das Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Wissensbasis über Rechtsextremismus und Rassismus gezielt auszubauen. Die Richtlinie ist Teil des Rahmenprogramms ,,Gesellschaft verstehen - Zukunft gestalten" (2019 bis 2025), mit dem das BMBF drängende gesellschaftliche Herausforderungen adressiert. Um den komplexen Herausforderungen für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Radikalisierung zu begegnen, wurden bereits die Förderrichtlinien ,,Gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in Deutschland und Europa" sowie ,,Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus" veröffentlicht. Diese Förderrichtlinien verfolgen das gemeinsame Ziel, gesellschaftliche Radikalisierung zu erforschen bzw. Handlungswissen bereit zu stellen, um dieser entgegen zu wirken.

Das BMBF beabsichtigt, die historische und zeitgeschichtliche sowie die empirische Forschung jeweils zu stärken, um neue auch interdisziplinäre Forschungsperspektiven zu generieren und Handlungs- und Orientierungswissen zu -erlangen. Die Sichtbarkeit und nachhaltige Vernetzung der Forschungsfelder soll mithilfe von ,,Wissensnetzwerken" gestärkt werden.

a) Rechtsextremismusforschung
Rechtsextremismus ist ein strukturelles Problem und seine spaltenden Absichten können als Gegenbewegung zu historischen Prozessen der Liberalisierung und Demokratisierung verstanden werden. Als Phänomen der Moderne, welches in unterschiedlichen Varianten des europäischen Faschismus und des deutschen Nationalsozialismus Ausdruck fand, ist der Rechtsextremismus anpassungs- und, wie aktuelle Entwicklungen zeigen, erneuerungsfähig. Neben einer systematischen Erforschung aktueller Erscheinungsformen des Rechtsextremismus können im ¬Rahmen der Förderrichtlinie auch Phänomene historisch-vergleichend untersucht werden.

b) Rassismusforschung
Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Daher ist eine breiter ausgerichtete Rassismusforschung notwendig, um unter anderem Wissen über Alltagsrassismus und institutionellen Rassismus zu erlangen und die Diskriminierungs- und Opferforschung einzubeziehen. Zur nachhaltigen Stärkung des Forschungsfeldes sollen im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungsvorhaben gefördert werden, die bestehende Forschungslücken schließen und die systematische Erforschung von aktuellen Dynamiken und historischen Ausprägungen von Rassismus vorantreiben.

c) Aufbau je eines Wissensnetzwerks in der Rechtsextremismus- und der Rassismusforschung
Die Forschungslandschaften zu den Themen Rechtsextremismus und Rassismus sind akademisch unterschiedlich ausgeprägt und vernetzt. Zur weiteren Vernetzung wird für beide Bereiche jeweils ein Wissensnetzwerk für die Themen Rechtsextremismus und Rassismus gefördert.
Diese sollen insbesondere
o Vernetzungsaktivitäten der im Rahmen der Förderrichtlinie beteiligten Forschungsprojekte initiieren,
o ein Wissensnetzwerk für die über die beteiligten Forschungsprojekte hinausgehende Forschungscommunity etablieren sowie
o zur Vernetzung der Forschungsfelder Rassismus und Rechtsextremismus beitragen.

Mit den Wissensnetzwerken soll die Verankerung der beiden Forschungsschwerpunkte innerhalb des Wissenschaftssystems gestärkt, bestehende Vernetzungen ausgebaut und ihre Wirkung in den Außenraum unterstützt werden.

Gefördert werden sowohl anwendungsbezogene Vorhaben als auch Vorhaben der Grundlagenforschung, die mono-, inter- oder transdisziplinär arbeiten. Komparative Forschungsansätze sind erwünscht.
Eine frühzeitige Einbindung von Praxis- und Anwendungspartnern in die Forschungsvorhaben, auch in die Entwicklung der Forschungsfragen, ist erwünscht. Vorhaben der anwendungsbezogenen Forschung sollen durch einen entsprechenden Methodeneinsatz dazu beitragen, konkrete Maßnahmen und Konzepte beispielsweise für die Bildungs-, Präventions- und Deradikalisierungsarbeit bereitzustellen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie andere Institutionen und öffentliche Einrichtungen, die den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Gesellschaften der Zukunft
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Kristof Niese
Telefon: 02 28/38 21-22 83
E-Mail: Kristof.Niese@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3675.html
http://www.dlr.de/pt//desktopdefault.aspx/tabid-4270/6848_read-6936