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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Andreas Ludwig
Finanzierung:
Haushalt;
Nach dem SGB V können Vertragsärzte erbrachte Leistungen gegenüber den Krankenkassen bzw. genauer gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nur insoweit abrechnen, als diese noch dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat für diesen Bereich einige einschneidende Veränderungen gebracht, mit denen sich das Projekt auseineinandersetzt. Insbesondere auch unter verfassungsrechtlicher Perspektive werden die Grundregeln, die möglichen Prüfverfahren, die Organisation des Prüfungswesens und die Folgen unwirtschaftlichen Verhaltens untersucht.
Anmerkungen
Schlagworte:
Krankenversicherung, SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot, Wirtschaftlichkeitsprüfung
Krankenversicherung, SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot, Wirtschaftlichkeitsprüfung
Kontakt

Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523138
Fax:+49 345 5527074
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