« Forschungslandschaft: Projekte
Die Vereinbarkeit gesetzlicher Altersgrenzen mit dem Grundgesetz
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Mario Hunger
Finanzierung:
Haushalt;
Vielfach sieht der Gesetzgeber Altersgrenzen für das berufliche Tätigsein vor. Altersgrenzen verwehren die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder beenden diese. Der Gesetzgeber begründet die Festlegung von Altershöchstgrenzen mit der Vermutung, dass der Leistungsfähigkeit mit dem Alter typischerweise abnimmt. Das BVerfG hält gesetzliche Altersgrenzen seit dem Hebammenurteil von 1959 (BVerfGE 9, 338‑354) regelmäßig mit dem Grundgesetz für vereinbar. Das Gericht misst Altersgrenzen insbesondere an dem Berufsgrundrecht aus Art. 12 I GG. Hierbei wendet es die in der Apothekerentscheidung von 1958 (BVerfGE 7, 377‑444) entwickelte Auslegung an. Der Eigentumsgarantie aus Art. 14 und dem Gleichheitsgrundrecht aus Art. 3 GG widmet das BVerfG weniger Aufmerksamkeit. In jüngeren Entscheidungen zu Altersgrenzen verweist das BVerfG auf seine gefestigte Rechtsprechung. In der Dissertation soll untersucht werden, ob die gängige Behandlung von Altersgrenzen Gesellschaft noch gangbar ist.
Anmerkungen
Schlagworte:
Altersgrenzen, Grundgesetz, Grundrechte
Altersgrenzen, Grundgesetz, Grundrechte
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
weitere Projekte
Die Daten werden geladen ...