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Staatlicher Rechtsschutz und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
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Die alte Frage nach der "weltlichen Gerichtsbarkeit" über die Kirche stellt sich unter der Geltung des Grundgesetzes als die Frage nach dem Verhältnis von staatlicher Justizgewährungspflicht zum kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV). Sie ist von der Rechtsprechung früh - unter dem Eindruck der Vorstellung von einer "Koordination" von Staat und Kirche - im Sinne einer weitgehenden Exemtion kirchlicher Angelegenheiten vom staatlichen Rechtsschutz entschieden worden. Die überwiegend kritische rechtswissenschaftliche Lehre hat lange erfolglos gegen diese Vorstellungen argumentiert. In der jüngeren Rechtsprechung, unter anderem zu einem Fall aus dem Land Sachsen-Anhalt, zeichnet sich eine deutliche, aber nicht einheitliche Bewegung ab, die dieses Problemfeld weiterhin als Forschungsthema aktuell hält.
Anmerkungen
Schlagworte:
Gerichtsbarkeit, Rechtsschutz, Staatskirchenrecht, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Gerichtsbarkeit, Rechtsschutz, Staatskirchenrecht, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
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Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
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