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Die Staat-Kirchen-Verträge in den neuen Bundesländern
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Finanzierung:
Haushalt;
Beginnend mit dem Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit den evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt vom 15.9.1993 (Wittenberger Vertrag), ist nach dem Ende der DDR das Verhältnis zwischen allen Neuen Bundesländern und der römisch-katholischen Kirche sowie den evangelischen Landeskirchen binnen weniger Jahre flächendeckend durch Staatskirchenverträge geregelt worden. Zusammen mit Dr. Axel Vulpius, einem der Verhandlungsführer auf seiten des Landes Sachsen-Anhalt, soll erstmals ein Staatskirchenvertrag in der Form eines Kommentars wissenschaftlich erschlossen werden.
Anmerkungen
Schlagworte:
Sachsen-Anhalt, Staatskirchenrecht, Staatskirchenvertrag
Sachsen-Anhalt, Staatskirchenrecht, Staatskirchenvertrag
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
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