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Rechtsfragen der Transplantationsmedizin

Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Mit dem Transplantationsgesetz ist keine gesetzliche Regelung für die Transplantation von Augenhornhäuten verabschiedet worden. Insbesondere fehlten sämtliche Regelungen für Augenhornhautbanking und Allokation. Im Rahmen dieses Drittmittelprojektes wurden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Einrichtung von Gewebebanken erarbeitet und die Gründung einer Gesellschaft für Augenhornhautbanking ermöglicht.

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Schlagworte:
Transplantation

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