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Die Rechtsfigur des Gesamtplans

Finanzierung:
Haushalt;
Die steuerliche Rechtsprechung zieht die Figur des Gesamtplans heran, um die Anwendbarkeit steuerlicher Normen in Fällen zu begründen, in denen die Beteiligten mehrere Teilgestaltungen verwirklicht haben, die einzeln betrachtet, den gesetzlichen Tatbestand nicht erfüllen. Die Studie geht der Frage nach, auf welchen tatsächlichen oder rechtlichen Grundlage diese Art der Argumentation beruht.

Anmerkungen

Methodische Studie zur Anwendung von Steuergesetzen

Schlagworte:
Gesamtplan, Versuch der Umgehung steuerrechtlicher Normen

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