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Rechtliche Rahmenbedingungen und Kriterien staatlicher Begabtenförderung im Hochschulwesen
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Franziska Kelle
Finanzierung:
Haushalt;
In Deutschland wählen Einrichtungen der Begabtenförderung jedes Jahr besonders leistungsstarke und engagierte Abiturienten, Studenten und Doktoranden für ihre Stipendienprogramme aus. Die Begabtenförderungswerke befinden sich entweder in staatlicher oder freier Trägerschaft und werden unmittelbar oder mittelbar vom Staat finanziert.
Aus der staatlichen Beteiligung ergeben sich mehrere Fragen, die das Forschungsprojekt bearbeiten soll. Zum einen ist zu klären, welchen rechtlichen Bindungen der Staat unterliegt, wenn Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft über die Begabtenauswahl entscheiden und wenn an freie Träger staatliche Mittel vergeben werden. Zum anderen muss danach gefragt werden, ob und in welchem Maße Auswahlentscheidungen gerichtlicher Kontrolle zugänglich sind.
Aus der staatlichen Beteiligung ergeben sich mehrere Fragen, die das Forschungsprojekt bearbeiten soll. Zum einen ist zu klären, welchen rechtlichen Bindungen der Staat unterliegt, wenn Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft über die Begabtenauswahl entscheiden und wenn an freie Träger staatliche Mittel vergeben werden. Zum anderen muss danach gefragt werden, ob und in welchem Maße Auswahlentscheidungen gerichtlicher Kontrolle zugänglich sind.
Anmerkungen
Schlagworte:
Begabtenförderung, Gleichbehandlung, Justitiabilität
Begabtenförderung, Gleichbehandlung, Justitiabilität
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
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