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Neugeborenenhörscreening in Sachsen-Anhalt

Projektbearbeiter:
A. Köhn, C. Vogt
Finanzierung:
Land (Sachsen-Anhalt) ;
Das Neugeborenenhörscreening wird in Sachsen-Anhalt in allen Geburtskliniken als Vorsorgeuntersuchung nach der Geburt angeboten. Seit 01.01.09 hat jedes Neugeborene einen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermögens nach der Geburt. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt fungiert als Trackingstelle für das Neugeborenenhörscreening in Sachsen-Anhalt.

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