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Medienrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht
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Finanzierung:
Haushalt;
Das Öffentliche Medienrecht hat zum Ziel, gesellschaftliche Kommunikationsinteressen zu ordnen. In der religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft hat die öffentliche Kommunikation in vielfältiger Weise auch Positionen zum Gegenstand, die im Schutzbereich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit liegen. Hier können einzelne und Religionsgemeinschaften ihr spezifisches Selbstverständnis zur Entfaltung bringen. Das Medienrecht berücksichtigt das in mannigfachen Regelungen, die insgesamt dieses Forschungsthema umschreiben.
Anmerkungen
Schlagworte:
Medienrecht, Religionsfreiheit, Staatskirchenrecht, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Medienrecht, Religionsfreiheit, Staatskirchenrecht, kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
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