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Die Gerichtsbarkeit der evangelischen Kirche

Finanzierung:
Haushalt;
Die evangelische Kirche hat eigene Gerichte für das kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das kirchliche Disziplinarrecht, die Lehrbeanstandung und das kirchliche Arbeitsrecht. Diese kirchliche Gerichtsbarkeit wird auf ihre übergreifenden Funktions- und Strukturmerkmale untersucht.

Anmerkungen

Schlagworte:
Gerichtsbarkeit, Kirchenrecht, Staatskirchenrecht

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