« Forschungslandschaft: Projekte
Die Berücksichtigung der Belange von Religionsgemeinschaften im Bauplanungsrecht
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Stefanie Hahn
Finanzierung:
Haushalt;
Art. 4 I, II GG sowie Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 III WRV umfassen das Recht, Bauvorhaben zu religiösen und kirchlichen Zwecken zu errichten. Unbeschadet dieser Gewährleistung sind die Religionsgemeinschaften auch an die Regelungen des öffentlichen Baurechts gebunden. Um der Religionsfreiheit und dem Selbstbestimmungsrecht gerecht zu werden, muss das öffentliche Baurecht die besonderen Interessen der Religionsgemeinschaften berücksichtigen. Gleichlaufend stellt sich ganz aktuell die praxisrelevante Frage der interessengerechten Berücksichtigung religiöser Belange im Rahmen der Umnutzung von Kirchengebäuden. Berührungspunkte mit dem Denkmalschutzrecht schaffen auch hier ein Spannungsverhältnis. Die damit verbundenen Fragen sind weitgehend ungeklärt. Zur Klärung soll die Dissertation beitragen.
Anmerkungen
Schlagworte:
Bauplanungsrecht, Staatskirchenrecht
Bauplanungsrecht, Staatskirchenrecht
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
weitere Projekte
Die Daten werden geladen ...