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Der Beitrag des Rehabilitationsrechts zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention an den Hochschulen
Projektleiter:
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention verlangt in Deutschland nachhaltige Änderungen im gesamten Bildungswesen. Damit bietet sie aber zugleich die Chance, die Lage behinderter Studierender nachhaltig zu verbessern, denn diese Gruppe stand bisher fast immer im Windschatten der sozial- und rehabilitationsrechtlichen Diskussion und Praxis. Seit der Verabschiedung der UN-Konvention ist ein Diskussionsprozess in Gang gekommen, den wir mit unserer Tagung fördern wollen. Wir wollen einen Schwerpunkt legen auf die Anforderungen an ein Rehabilitationsrecht, das sich in das Konzept Eine Hochschule für alle einfügt, die Chancen behinderter Studierender verbessert und das auch zur Rechtsdurchsetzung geeignet ist. Zugleich wollen wir mit der Fachtagung an der aktuellen rechtspolitischen Diskussion, vor allem zur Reform der Eingliederungshilfe, teilnehmen.
Anmerkungen
Schlagworte:
Behindertenrechtskonvention
Behindertenrechtskonvention
Kontakt

Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523137
Fax:+49 345 5527209
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