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Das Begnadigungsrecht
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Cornelius Böllhoff
Finanzierung:
Haushalt;
Das Projekt untersucht das Begnadigungsverfahren in Deutschland. Das Begnadigungsrecht für Straftäter steht auf Bundesebene nach Artikel 60 Absatz 2 GG dem Bundespräsidenten zu; die Landesverfassungen regeln entsprechendes für die Ministerpräsidenten und in den Stadtstaaten für die Senate. Das Begnadigungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die Rechtsfolgen von Gerichtsentscheidungen mit strafrechtlichem und strafrechtsähnlichem Bezug. Es eröffnet die Möglichkeit, rechtskräftige Strafen im Einzelfall zu erlassen, abzumildern oder zu ändern, sofern atypische, besondere, durch das erkennende Gericht nicht berücksichtigte Umstände neu hinzugetreten sind. Das Projekt untersucht die rechtlichen Probleme der Gnadenpraxis in den Justizministerien der Länder im Hinblick auf die aus dem verfassungsrechtlichen Gnadenkonzept abzuleitenden Vorgaben für das Gnadenverfahren, insbesondere für die Delegation der Gnadenentscheidung.
Anmerkungen
Schlagworte:
Begnadigung, Strafrecht, Verfassungsrecht
Begnadigung, Strafrecht, Verfassungsrecht
Kontakt

Prof. Dr. Michael Germann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 5 (Juridcum)
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523220
Fax:+49 345 5527674
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