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Zivile Sicherheit - Schutz vor organisierter Kriminalität II

Termin:
15.02.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Lösungen dazu beitragen, die planmäßige Begehung von Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität zu verhindern oder Ermittlungsbehörden die Aufklärung von Taten und die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern. Isolierte Insellösungen sollen zugunsten ganzheitlicher Ansätze vermieden werden.

Forschungsfelder sind:
a. grenzüberschreitende Kriminalität (zum Beispiel illegaler Handel mit Gütern, Menschenhandel, bandenmäßiger Diebstahl etc.);
b. Produktion illegaler Güter und Fälschungen (zum Beispiel Kulturgüter, Medizinprodukte, Betäubungsmittel etc.);
c. Finanzkriminalität (zum Beispiel Geldwäsche, Finanzierung der organisierten Kriminalität/Terrorismus etc.);
d. Betrug (zum Beispiel Identitätsbetrug, Schwarzarbeit, CEO Fraud etc.);
e. Strukturen der organisierten Kriminalität (zum Beispiel Clans, Rockergruppierungen und rockerähnliche Gruppierungen, mafiose Strukturen);
f. Internet/Darknet als weiteres Medium der organisierten Kriminalität mit immer größerer Bedeutung (zum Beispiel virtuelle Marktplätze, Handel mit Zugangsdaten);
g. neue oder sich wandelnde Phänomene, Strukturen und Märkte der organisierten Kriminalität;
h. systematische, umfassende Analyse der organisierten Kriminalität in Deutschland.

Die Forschungsfelder der Buchstaben a bis g sollen mit Blick auf die folgenden Strategien und Maßnahmen bearbeitet werden:
o Erarbeitung präventiver Maßnahmen (zum Beispiel fälschungssicheres Design, etc. Explizit ausgeschlossen sind hier Maßnahmen der klassischen Kriminalprävention auf individueller Ebene);
o Untersuchung zu Entwicklungsdynamiken und Wirkungsmechanismen (zum Beispiel Auswirkungen von Kryptowährungen, Veränderungen in Organisationsstrukturen etc.);
o Erarbeitung von Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung von Kriminalitätsphänomenen;
o Entwicklung technologischer Unterstützungssysteme (zum Beispiel zur Analyse und Visualisierung großer Datenmengen);
o neue technologische Ansätze zur Verbesserung forensischer Verfahren und Methoden und zur gerichtsfesten Sicherung von Beweismitteln (zum Beispiel Digitalisierung, Augmented Reality, Cloudlösungen etc.);
o Weiterentwicklung und Optimierung von bestehenden Einsatztaktiken und -technologien für die Strafverfolgungsbehörden.

Antragsberechtigt sind:
o Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
o Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
o Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
o Verbände und Non-Profit-Organisationen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
o Behörden,
o Kommunen,
o Betreiber kritischer Infrastrukturen,
o Sicherheits- und Einsatzkräfte,
o Unternehmen der betroffenen Bereiche.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, Forschungseinrichtung, Behörden etc.) in Deutschland verlangt.

Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Für die Projekte, die eine Kooperation mit Partnern aus Österreich planen, ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorzusehen.

Mit der Abwicklung der Förderrichtlinien hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Christian Kleinhans, Telefon: +49 2 11/62 14-3 75, E-Mail: kleinhans@vdi.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2001.html