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ZIM Gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen zwischen Deutschland und Frankreich

Aktualität:
bis 01.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Gefördert werden die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen. Die geförderten Projekte sollten marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die ein großes Markpotenzial haben. Minimalvoraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens eine KMU jeweils aus Deutschland und Frankreich an dem Projekt beteiligt sind. Unternehmen aus anderen Ländern können zusätzlich am Projekt arbeiten. Das Projekt sollte einen Mehrwert für Deutschland und Frankreich bieten und die Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten.
Die Abgabefrist für die Projektanträge ist der 29. November 2019. Die Projektpartner müssen einen gemeinsamen Antrag in englischer Sprache erstellen, der von allen beteiligten Organisationen rechtsgültig unterschrieben sein muss. Beigefügt werden sollte auch ein von allen unterschriebener Kooperationsvertrag in englischer Sprache, der die Bedingungen der Kooperation zwischen allen Partnern regelt. Sowohl der Kooperationsvertrag als auch der gemeinsame Antrag sind elektronisch an die jeweiligen Ansprechpartner zu übersenden.

Ansprechpartner in Deutschland:
Herr Georg Nagel
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistr.49, 13156 , BerlinTel. +49 (0) 30 48163-589
E-Mail: international@aif-projekt-gmbh.de

Weitere Informationen:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/International/frankreich.html