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WTZ mit Ukraine
Termin:
03.06.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Die vorliegende Fördermaßnahme der Unterstützung struktureller und strategischer Unterstützungsmaßnahmen ¬(Option A) oder projektbezogener Mobilität (Option B) erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des BMBF "Internationale Kooperation". Sie stellt außerdem einen Beitrag zum Aktionsplan Ukraine der Bundesregierung dar, mit dem die politische und wirtschaftliche Stabilisierung des Landes unterstützt wird.
Zentrales Ziel der zu fördernden bilateralen Vernetzungs- und Beratungsvorhaben (Option A) oder Vorhaben zur Vorbereitung neuer oder Intensivierung bestehender Wissenschaftskooperationen (Option B) ist eine am aktuellen Bedarf der Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik in der Ukraine orientierte Stabilisierung und Modernisierung der Forschungs- und Bildungslandschaft mit einer Verbesserung der Qualität ihrer Einrichtungen bei gleichzeitiger besserer Integration in den Europäischen Forschungsraum.
Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen und Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Sitz in Deutschland - insbesondere KMU - , die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, in Verbindung mit Partnereinrichtungen aus der Ukraine.
Deutschen Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Antragsberechtigt in der Ukraine sind ukrainische Forschungseinrichtungen und Labors sowie Forschungsgruppen an Hochschulen und Unternehmen in Verbindung mit Partnereinrichtungen aus Deutschland.
Vorhaben können in Deutschland in der Regel mit jeweils bis zu 40 000 Euro pro Vorhaben der Option A und bis zu 20 000 Euro pro Vorhaben der Option B für eine Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gefördert werden. Der Beginn der Förderung wird für die erste Jahreshälfte 2017 angestrebt.
Vorhaben können in der Ukraine mit ca. 60 000 UAH pro Vorhaben und Jahr gefördert werden. Die Förderung wird für zwei Jahre bewilligt, aber für jedes Jahr separat zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung zur Fortsetzung der Förderung im zweiten Jahr wird nach der Begutachtung des Zwischenberichtes des abgewickelten Projektteils getroffen. Die Förderung erfolgt ab Anfang 2017.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Erich Rathske, Telefon: +49 2 28/38 21-14 64, E-Mail: Erich.Rathske@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1176.html
Zentrales Ziel der zu fördernden bilateralen Vernetzungs- und Beratungsvorhaben (Option A) oder Vorhaben zur Vorbereitung neuer oder Intensivierung bestehender Wissenschaftskooperationen (Option B) ist eine am aktuellen Bedarf der Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik in der Ukraine orientierte Stabilisierung und Modernisierung der Forschungs- und Bildungslandschaft mit einer Verbesserung der Qualität ihrer Einrichtungen bei gleichzeitiger besserer Integration in den Europäischen Forschungsraum.
Antragsberechtigt in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen und Organisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Sitz in Deutschland - insbesondere KMU - , die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, in Verbindung mit Partnereinrichtungen aus der Ukraine.
Deutschen Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Antragsberechtigt in der Ukraine sind ukrainische Forschungseinrichtungen und Labors sowie Forschungsgruppen an Hochschulen und Unternehmen in Verbindung mit Partnereinrichtungen aus Deutschland.
Vorhaben können in Deutschland in der Regel mit jeweils bis zu 40 000 Euro pro Vorhaben der Option A und bis zu 20 000 Euro pro Vorhaben der Option B für eine Dauer von in der Regel bis zu 24 Monaten gefördert werden. Der Beginn der Förderung wird für die erste Jahreshälfte 2017 angestrebt.
Vorhaben können in der Ukraine mit ca. 60 000 UAH pro Vorhaben und Jahr gefördert werden. Die Förderung wird für zwei Jahre bewilligt, aber für jedes Jahr separat zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung zur Fortsetzung der Förderung im zweiten Jahr wird nach der Begutachtung des Zwischenberichtes des abgewickelten Projektteils getroffen. Die Förderung erfolgt ab Anfang 2017.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Erich Rathske, Telefon: +49 2 28/38 21-14 64, E-Mail: Erich.Rathske@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1176.html