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Projektaufruf Stadtentwicklung und Migration

Termin:
31.05.2016
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Die Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen stellt eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. Besonders in den Städten müssen durch Verwaltungen und Bevölkerung enorme Integrationsleistungen erbracht werden, um die Einbindung der Ankommenden in das lokale Gemeinwesen zu schultern. Schon seit Monaten setzen sich die Städte und Gemeinden mit allen Kräften für die Unterbringung und Versorgung der geflüchteten Menschen ein. Integrationsbüros, Flüchtlingsinitiativen und andere zivilgesellschaftliche Institutionen und Netzwerke unterstützen mit großem Einsatz die kommunalen Bemühungen - genauso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger mit ihrem beständigen ehrenamtlichen Engagement. Aufgrund des engagierten Handelns aller Akteure, ihrer Improvisations- und Innovationsfähigkeit, sind bereits durch vielerlei kurzfristige Maßnahmen Erfolge bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu verzeichnen.

Die Nationale Stadtentwicklungspolitik als Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden bietet die Möglichkeit, diesbezügliche Handlungserfordernisse und Handlungsspielräume neu zu diskutieren und ihre Auswirkungen auf die Zukunft unserer Städte näher zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund soll ein Projektaufruf eine bundesweite Plattform bieten, um neue Modelle einer strategischen Berücksichtigung des Themas Integration als Zukunftsaufgabe integrierter Stadtentwicklung zu erörtern und in 10 bis 15 Städten beispielhaft zu erproben. Damit knüpft die Nationale Stadtentwicklungspolitik unmittelbar an die bisherigen Projektaufrufe zu den Themen ,,Zusammenleben in der Stadt", ,,Stadtentwicklung und Wirtschaft" und ,,Bürgerbeteiligung" an, in denen innovative Pilotprojekte neue Ansätze in der Stadtentwicklung erprobt haben.
Gesucht werden innovative Planungsprozesse, in denen stadtgesellschaftliche Diskurse geführt, strategische Konzepte und Aktionsprogramme aufgestellt und erste Umsetzungsschritte gegangen werden. Dies könnte etwa durch die Erarbeitung von neuartigen Stadtentwicklungskonzepten erfolgen, in denen im Sinne eines ,,Masterplans" ein Leitbild der Integration und eine Konzeption für dessen räumliche Umsetzung entwickelt werden. Hierbei kann es sich um die Erstaufstellung kommunaler Konzepte handeln, aber ebenso um die Überprüfung und Überarbeitung schon bestehender Konzepte im Hinblick auf ihre Integrationskraft. Denkbar ist ebenso, dass in Kooperation mit den Stadtverwaltungen zivilgesellschaftliche Akteure als Partner bei der Konzeptentwicklung und Führung stadtweiter Diskurse auftreten und so Verantwortung in der Stadtentwicklungspolitik übernehmen.

An die Pilotprojekte wird der Anspruch gestellt, dass sie innovativ, beispielgebend und kooperativ sind.
- Innovativ kann ein Projekt sein, indem es mit neuen Ansätzen der Stadtentwicklung zur besseren Integration von Zuwanderern experimentiert oder bewährte Ansätze weiterentwickelt und in einem neuen Kontext erprobt.
- Beispielgebend können Projekte dann sein, wenn sie grundlegende Heraus-forderungen aufgreifen und exemplarisch Lösungen aufzeigen, die auch auf andere Anwendungsfälle übertragbar sein können. Dazu zählt auch, dass eine vergleichbare Umsetzung ebenso unter ,,Normalbedingungen" der Stadtentwicklung außerhalb eines geförderten Pilotprojekts erfolgen könnte.
- Kooperativ sollten die Pilotprojekte neue Maßstäbe setzen, indem Stadtentwicklung als Gemeinschaftsaufgabe von Stadtverwaltung, Bürgerschaft und Wirtschaft begriffen wird. Die Umsetzung von innovativen Konzepten zusammen mit alten und neuen Partnern ist daher ein wichtiges Anliegen dieses Projektaufrufs.

Es können bis zu 50 % der Projektkosten in Form von Bundeszuwendungen gefördert werden, die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 ¤ je Projekt, verteilt auf die Jahre 2017 (28 %), 2018 (44 %) und 2019 (28 %).

Weitere Informationen:
http://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Aktuelles/aktuelles_node.html