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Neue Geräte für die Forschung
Termin:
31.05.2016
Fördergeber:
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert im Rahmen der Ausschreibung ,,Neue Geräte für die Forschung" Projekte mit dem Ziel, völlig neuartige Techniken und Methoden für gerätetechnische (z. B. Mess-, Produktions-, Bearbeitungs-)Verfahren zu erforschen und diese neuen Technologien im Rahmen eines noch in der Förderperiode zu entwickelnden Prototyps zu erproben. Voraussetzung ist, dass diese Technologien und Prototypen primär für Anwendungen in der Forschung entwickelt werden, um neue Antworten auf drängende Forschungsfragen geben und somit neues Wissen generieren zu können.
Die Laufzeit der Förderung beschränkt sich auf maximal zweimal drei Jahre. Vorausgesetzt wird eine adäquate Grundausstattung zur Durchführung der Arbeiten. In einer ersten Förderphase können hierzu ergänzend Geräte sowie Personal- und Sachmittel für den projektspezifischen Ausbau der notwendigen Labor- und Versuchsanordnungen und für die Durchführung von Experimenten und Untersuchungen beantragt werden. In dieser Periode (gefördert bis zu drei Jahren) soll das ,,proof of concept" erbracht werden, also der Nachweis, dass das neue (Mess-, Produktions- oder Bearbeitungs-)Verfahren funktioniert und der Bau eines zugehörigen Forschungsgeräts grundsätzlich realisierbar sein wird. Eine positiv evaluierte Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für eine zweite Förderphase (ebenfalls bis zu drei Jahren), die dann zur Entwicklung eines ersten funktionsfähigen Prototypen, in dem die neue Technologie zur Anwendung kommt, genutzt werden soll. Der Umfang kann sich themenabhängig von der Sachbeihilfe für ein einzelnes Projekt bis hin zur gemeinsamen Förderung vernetzter Projekte auch unter Beteiligung mehrerer Standorte erstrecken. Vor der Antragstellung besonders umfangreicher Vorhaben bietet die Geschäftsstelle diesen Gruppen auch eine informelle Vorberatung an.
Anträge müssen bis spätestens 31.5.2016 bei der DFG eingereicht werden.
Ansprechpartner bei der DFG:
Dr. Achim Tieftrunk, Tel. +49 228 885-2816, Achim.Tieftrunk@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_16_09/index.html
Die Laufzeit der Förderung beschränkt sich auf maximal zweimal drei Jahre. Vorausgesetzt wird eine adäquate Grundausstattung zur Durchführung der Arbeiten. In einer ersten Förderphase können hierzu ergänzend Geräte sowie Personal- und Sachmittel für den projektspezifischen Ausbau der notwendigen Labor- und Versuchsanordnungen und für die Durchführung von Experimenten und Untersuchungen beantragt werden. In dieser Periode (gefördert bis zu drei Jahren) soll das ,,proof of concept" erbracht werden, also der Nachweis, dass das neue (Mess-, Produktions- oder Bearbeitungs-)Verfahren funktioniert und der Bau eines zugehörigen Forschungsgeräts grundsätzlich realisierbar sein wird. Eine positiv evaluierte Machbarkeitsstudie ist Voraussetzung für eine zweite Förderphase (ebenfalls bis zu drei Jahren), die dann zur Entwicklung eines ersten funktionsfähigen Prototypen, in dem die neue Technologie zur Anwendung kommt, genutzt werden soll. Der Umfang kann sich themenabhängig von der Sachbeihilfe für ein einzelnes Projekt bis hin zur gemeinsamen Förderung vernetzter Projekte auch unter Beteiligung mehrerer Standorte erstrecken. Vor der Antragstellung besonders umfangreicher Vorhaben bietet die Geschäftsstelle diesen Gruppen auch eine informelle Vorberatung an.
Anträge müssen bis spätestens 31.5.2016 bei der DFG eingereicht werden.
Ansprechpartner bei der DFG:
Dr. Achim Tieftrunk, Tel. +49 228 885-2816, Achim.Tieftrunk@dfg.de
Weitere Informationen:
http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_16_09/index.html