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Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit Indien im Bereich Kindermedizin, Ernährungsforschung, Klimawandelauswirkung auf Gesundheit (Indian Council of Medical Research)

Termin:
06.01.2016
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit dieser Bekanntmachung sollen gemeinsame deutsch-indische Forschungsprojekte im Bereich der medizinischen Forschung gefördert werden. Das BMBF kooperiert dabei mit dem Indian Council of Medical Research (ICMR). Ziel und Zweck ist die Ergänzung laufender FuE¹-Vorhaben von internationalen Projektpartnern. Durch diese Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen soll ein Mehrwert für alle beteiligten Partner generiert werden.
Es können sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut, als auch neue Projektkooperationen initiiert werden. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von umfangreicheren Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.
Bei den bilateralen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz gelegt. Die Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von innovativen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Die Ziele der Bekanntmachung sind:
o Wissenschaftlicher Austausch mit dem Partnerland Indien,
o Internationale Vernetzung mit dem Partnerland Indien in den thematischen Schwerpunktbereichen:
o Pädiatrische Erkrankungen, Mutter-Kind-Gesundheit und Kinder- und Jugendmedizin,
o Präventionsforschung und Ernährungsforschung,
o Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit,
o Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizon 2020 u. Ä.),
o Förderung von Nachwuchswissenschaftlern.
Für diese Themenfelder sollen durch die Förderung sowohl bestehende Kooperationen ausgebaut als auch neue Kontakte geknüpft bzw. neue Kooperationen initiiert werden. Ziel ist die Anbahnung intensiver und langfristiger Kooperationen.

Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Indien eingereicht werden. Die indischen Partner müssen einen Komplementärantrag beim ICMR stellen (vergleiche Nummer 7.1). Die Teilnahme weiterer Partner an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.

Die Projekte werden zunächst für eine Laufzeit von zwei Jahren unterstützt, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand für Sach- und Reisemittel.
Für die Maßnahme können deutsche Antragsteller Fördergelder als nicht rückzahlbare Zuschüsse in einer Höhe von in der Regel bis zu 50.000 Euro pro Jahr und Projekt (inklusive 20 % Projektpauschale für Hochschulen) beantragen.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
a. Personalkosten/-ausgaben:
Für den Förderzeitraum kann projektbezogen wissenschaftliches Personal sowie gegebenenfalls notwendiges technisches Personal gefördert werden. Eine Finanzierung von aus öffentlichen Mitteln grundfinanzierten Stellen ist nicht möglich.
b. Sachmittel:
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Transportkosten, Mieten, Aufträge etc.) sind mit detaillierter Begründung möglich.
c. Reisekosten:
o Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class) bis zum und vom Zielort im Partnerland werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen. Die Aufenthaltskosten werden vom aufnehmenden Partner übernommen.
o Tagegelder Indien: Bis zu 4.500 INR für ein Hotel und 2.500 INR Tagegeld. Das Tagegeld reduziert sich auf 1.000 INR falls alle Mahlzeiten gestellt werden.
o Tagegelder Deutschland: Der Aufenthalt in Deutschland wird mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104 Euro pro Tag bzw. 2.300 Euro pro Monat (wenn der Aufenthalt zwischen 23 und 31 Tagen dauert) bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 80 Euro pro Tag gezahlt. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom ausländischen Partner selbst zu entrichten.
d. Workshops:
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von bilateralen Workshops in Deutschland werden Sachkosten, z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, der angemessenen Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vergleiche Buchstabe c) gezahlt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens 6. Januar 2016, 12.00 Uhr (MEZ) zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und Internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de

Fachliche Ansprechpartnerin:
Cornelia Parisius
Telefon: +49 2 28/38 21-14 22
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: cornelia.parisius@dlr.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1101