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Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit WTZ mit Argentinien
Termin:
01.07.2015
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung (FuE) zwischen Deutschland und Argentinien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustauschs bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Gemäß den bilateralen Vereinbarungen der WTZ-Kommissionssitzung 2013 werden prioritär Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
o Bioökonomie und Biomedizin
o Umweltforschung und Geowissenschaften (inklusive Meeres- und Polarforschung)
o Ingenieurswissenschaften (inklusive Informations- und Kommunikationswissenschaften)
o Geistes- und Sozialwissenschaften (als Querschnittsthema, wenn in thematischem Zusammenhang mit den vorgenannten Themen)
Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.
Jede Projektskizze muss von mindestens zwei förderfähigen Institutionen eingereicht werden. Dabei muss mindestens eine Institution aus Deutschland und eine aus Argentinien kommen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse - für in der Regel 24 Monate - gewährt werden.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung bestehen zwei Förderoptionen (I Mobilitätsvorhaben und II Forschungsprojekte mit begrenzten Personalmitteln). Antragsteller müssen sich für eine dieser beiden Option entscheiden. Antragsteller, die sich auf beide Optionen bewerben, werden nicht berücksichtigt. Die entsprechende Förderoption muss mit der argentinischen Partnerinstitution abgestimmt sein. Frühestmöglicher Projektstart ist März 2016.
Weitere Informationen:
http://www.internationales-buero.de/de/7303.php
Gemäß den bilateralen Vereinbarungen der WTZ-Kommissionssitzung 2013 werden prioritär Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
o Bioökonomie und Biomedizin
o Umweltforschung und Geowissenschaften (inklusive Meeres- und Polarforschung)
o Ingenieurswissenschaften (inklusive Informations- und Kommunikationswissenschaften)
o Geistes- und Sozialwissenschaften (als Querschnittsthema, wenn in thematischem Zusammenhang mit den vorgenannten Themen)
Weitere thematische Bereiche können gefördert werden, wenn ein besonderes spezifisches Interesse der Partnerländer oder Deutschlands dargestellt werden kann.
Jede Projektskizze muss von mindestens zwei förderfähigen Institutionen eingereicht werden. Dabei muss mindestens eine Institution aus Deutschland und eine aus Argentinien kommen.
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse - für in der Regel 24 Monate - gewährt werden.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung bestehen zwei Förderoptionen (I Mobilitätsvorhaben und II Forschungsprojekte mit begrenzten Personalmitteln). Antragsteller müssen sich für eine dieser beiden Option entscheiden. Antragsteller, die sich auf beide Optionen bewerben, werden nicht berücksichtigt. Die entsprechende Förderoption muss mit der argentinischen Partnerinstitution abgestimmt sein. Frühestmöglicher Projektstart ist März 2016.
Weitere Informationen:
http://www.internationales-buero.de/de/7303.php