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Projektförderung

Termin:
30.06.2015
Fördergeber:
Stiftung zur Aufarbeitung SED-Diktatur
Die Stiftung Aufarbeitung gewährt finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen zur Projektförderung. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, d.h. Vereine, Verbände, Universitäten, Institutionen der politischen Bildungsarbeit.
Natürliche Personen können nur in Ausnahmefällen (Druckkostenzuschüsse, Stipendienprogramm) - Anträge an die Stiftung stellen.
Die Bewilligung von Zuwendungen richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung und den inhaltlichen Prioritäten, die durch die Gremien im Rahmen des gesetzlichen Auftrages der Stiftung benannt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Für die Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2016 gelten folgende Abgabetermine:
- Projekte mit einer beantragten Gesamtfördersumme von 50.000,00 Euro und mehr (es gilt die bei der Bundesstiftung beantragte Gesamtfördersumme für das Projekt auch bei mehrjähriger Laufzeit):
30. Juni 2015
- Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 49.999,99 Euro (Antragssumme muss unterhalb von 50.000,00 Euro liegen): 31. August 2015

Weitere Informationen:
http://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/projektfoerderung-1100.html