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Weiterentwicklung des Ökokontroll- und Zertifizierungssystems und Stärkung gesellschaftlicher Ziele im Ökologischen Landbau" im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Termin:
14.09.2018
Fördergeber:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Schwerpunkte einer Förderung sollen Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung zur Unterstützung der Weiterentwicklung des Kontroll- und Zertifizierungssystems und der Erreichung gesellschaftlicher Ziele im ökologischen Landbau sein. Dabei sollen neben grundlagen- und entwicklungsorientierten Forschungsprojekten insbesondere praxisorientierte Projekte - auch mit modellhaftem Charakter - und ein möglichst rascher Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen gefördert werden.
Maßnahmenbeginn erster Projekte ist frühestens ab 01.01.2019 vorgesehen. Hierbei sind Verbundprojekte mit Partnern aus Praxis, Beratung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie systemare Ansätze erwünscht.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Bei Verbundvorhaben ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Betreuung durch Hochschul- oder andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen vorzusehen. Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird dabei im Einzelfall festgesetzt. Ein angemessener Eigenanteil des oder der Bewerber unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daraus abgeleitet.
Die online erstellten Dokumente (Vorhabenübersicht und Projektskizze) sind als unterschriebener Ausdruck in doppelter Ausfertigung unter dem Stichwort ,,Sozioökonomie" bis zum 14.09.2018 (Posteingangsstempel der BLE). Alternativ ist auch die Übersendung der online erstellten Unterlagen per De-Mail an boeln@ble.de-mail.de bzw. eps@ble.de-mail.de in einer der Varianten ,,absenderbestätigt" oder ,,persönlicher & vertraulicher Versand" bis zur vorstehend genannten Ausschlussfrist möglich.
Weitere Informationen:
https://www.bundesprogramm.de/fileadmin/2-Dokumente/Bekanntmachungen/20180511_Bekanntmachung312_Soziooekonomie_final.pdf
Maßnahmenbeginn erster Projekte ist frühestens ab 01.01.2019 vorgesehen. Hierbei sind Verbundprojekte mit Partnern aus Praxis, Beratung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie systemare Ansätze erwünscht.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten sein.
Bei Verbundvorhaben ist grundsätzlich eine wissenschaftliche Betreuung durch Hochschul- oder andere wissenschaftlich arbeitende Institutionen vorzusehen. Die Höhe der Zuwendung für den Praxispartner wird dabei im Einzelfall festgesetzt. Ein angemessener Eigenanteil des oder der Bewerber unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird daraus abgeleitet.
Die online erstellten Dokumente (Vorhabenübersicht und Projektskizze) sind als unterschriebener Ausdruck in doppelter Ausfertigung unter dem Stichwort ,,Sozioökonomie" bis zum 14.09.2018 (Posteingangsstempel der BLE). Alternativ ist auch die Übersendung der online erstellten Unterlagen per De-Mail an boeln@ble.de-mail.de bzw. eps@ble.de-mail.de in einer der Varianten ,,absenderbestätigt" oder ,,persönlicher & vertraulicher Versand" bis zur vorstehend genannten Ausschlussfrist möglich.
Weitere Informationen:
https://www.bundesprogramm.de/fileadmin/2-Dokumente/Bekanntmachungen/20180511_Bekanntmachung312_Soziooekonomie_final.pdf