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Vorhaben zur verbraucherbezogenen Forschung und Entwicklung zu ,,Resilienzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken"

Aktualität:
bis 15.07.2021
Fördergeber:
Fördergeber - Sonstige
Ziel der Bekanntmachung ist es, eine Architektur für Verbraucherresilienz zu entwickeln. Hierzu sollen die Projekte innovatives Wissen über unterschiedliche Aspekte von Verbraucherresilienz generieren sowie Maßnahmen und Umsetzungsstrategien fördern, welche die Resilienz in Alltagssituationen, Umwälzungsprozessen oder Krisengeschehen stärken. Bestehende Forschungsergebnisse anderer Disziplinen zum Thema Resilienz sollen bei der Entwicklung der Fragestellungen berücksichtigt werden.
Neben der Erweiterung des empirischen Grundlagenwissens wird angestrebt, Methoden zur Messung und zum ¬Monitoring von Verbraucherresilienzen zu entwickeln, Bedingungsfaktoren für Resilienz und resilientes Verhalten zu eruieren, kritische Bereiche zu identifizieren und vielversprechende Resilienzpraktiken zu untersuchen bzw. zu konzipieren.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beabsichtigt, Vorhaben im Sinne dieser Richtlinie auf Grundlage seines Programms zur Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft zu fördern.

Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die die Anpassungs-, Reaktions- und Widerstandfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag, in Krisen bzw. Umwälzungssituationen stärken oder zu einem besseren Verständnis von Verbraucherresilienz beitragen.
Die Forschungsprojekte sollen eine Bestandsaufnahme vornehmen, gesellschaftliche Entwicklungen und Marktlagen kritisch reflektieren sowie Orientierungs- und Handlungswissen über und für die Verbrauchergesellschaft bereitstellen. Die Projekte sollen dementsprechend dazu beitragen, durch empirische Forschung das Verständnis über die Dimensionen der Verbraucherresilienz zu verbessern, bestehende Problemlagen und Wege zu ihrer Überwindung aufzu¬zeigen, methodische Konzepte und verbraucherpolitische Instrumente für eine bessere Verbraucherresilienz zu ¬entwickeln und damit Selbstbestimmung und Lebensqualität von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.
Folgende Themenbereiche sind dabei von besonderem Interesse:
o Identifikation von Gefährdungen der Verbraucherresilienz, ihrer Ursachen und Entwicklung von Maßnahmen zur Überwindung (z. B. Konsumbereiche, Konsumsituationen);
o Analyse von Resilienzpraktiken, Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren (Wirksamkeit der Praktiken, Langfristigkeit, Nachhaltigkeit);
o milieubezogene Unterschiede und ihre Folgen für Resilienz im Verbraucheralltag (z. B. vulnerable Gruppen, kulturelle Erfolgsfaktoren und Widerstände, sozialstrukturelle Unterschiede);
o Situationen besonderer Verletzlichkeit im Verbraucheralltag und Maßnahmen zu deren Überwindung;
o Methoden zum Erlernen von Resilienz im Verbraucheralltag (Empowerment);
o verhaltenswissenschaftliche Ansätze zur Steigerung insbesondere mentaler Resilienz;
o Rolle von Technik und Medien (,,resilienz by design", user-centered design, consumer enabling technologies);
o Rolle von Moderatoren und Intermediären bei der Steigerung von Resilienz (z. B. Verbraucherorganisationen, ¬Zusammenschlüsse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Netzwerke);
o Ansatzpunkte für unternehmerische Beiträge als Ausgangspunkt für Verbraucherresilienz (z. B. Förderung von Good-Practices, Selbstverpflichtungen);
o Resilienz durch Verbraucherrecht.

Die Auflistung ist beispielhaft und als Anregung anzusehen. Davon abweichende Vorschläge, deren Relevanz, Tragfähigkeit und verbraucherbezogene Bedeutung überzeugend dargelegt werden, können gefördert werden, solange die Lösungsansätze einen wesentlichen Beitrag zur oben genannten Zielstellung und Thematik der Förderrichtlinie leisten.

Der methodische Zugang zu den Fragestellungen ist offen, interdisziplinäre Ansätze sind erwünscht. Förderfähig sind sowohl theorieorientierte als auch empirische Untersuchungen bzw. eine Mischung verschiedener Ansätze. Auch die Möglichkeiten der aktiven Einbeziehung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Forschung (z. B. Citizen-Science, Reallabore) können genutzt werden. Innovative Formate zur Präsentation und Verbreitung der Ergebnisse sollen genutzt werden.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die über ausgewiesene Kompetenzen und -Erfahrungen im Bereich der Verbraucherforschung verfügen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen, Vereine, Stiftung) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) in Deutschland verlangt.

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMJV die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Projektträger ptble
Referat 321 - Innovationen
Deichmanns Aue 29,53179 Bonn
Ansprechpartnerin:
Frau Anna Stahl,Telefon: 02 28/68 45-26 60,E-Mail: Anna.Stahl@ble.de

Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/QXZF1Kzqcp2sfnj2hb7?1
http://www.ble.de