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Innovative persönliche Schutzausrüstung

Termin:
01.07.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Ziel der Richtlinie ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung von Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Der Großteil der deutschen Produzenten von Schutzausrüstung sind kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Die anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen sowie hohe Kosten insbesondere für Konfor¬mitätsbewertungen stellen die KMU vor besondere Herausforderungen. Mit dieser Fördermaßnahme sollen ins¬besondere Anstrengungen der KMU in Forschung und Entwicklung sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z. B. Reinigung. Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Verbundführer.
Dabei adressiert das Programm insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
- Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
- Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
- Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
- Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve
- Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Antragsberechtigt sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit FuEuI-Kapazitäten in Deutschland, gemeinnützige Organisationen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt das BMWi einen Projektträger als Verwaltungshelfer und wird diesen im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt geben.

Weitere Informationen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/hmqzcrfbgJ9aLfPK9Ka?2